Filmen von vorbei fahrendem Auto

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Lichat
Beiträge: 1
Registriert: 08.07.2020, 11:11

Filmen von vorbei fahrendem Auto

Beitrag von Lichat » 08.07.2020, 11:24

Folgende Situation:

In unserer 30 Zone in einem dicht besiedeltem Gebiet gibt's einen Herren der einmal betrunken mit überhöhter Geschwindigkeit fast unseren Sohn mit dem PKW erfasst hat. Ich habe ihn daraufhin angesprochen (ohne Streiterei) und er war nicht wirklich einsichtig.

Seit unserer Diskussion macht er sich jetzt einen Spaß daraus auf der länge unseres Grundstückes zu beschleunigen. Auch wenn wir nur spazieren gehen und er fährt an uns vorbei schaltet er zurück und beschleunigt.

Da dieser Herr ein bekanntes Alkoholproblem hat fürchte ich um die Gesundheit meines Kindes.

Meine Frage wäre nun:
Kann ich dies zur Anzeige bringen und wenn ja, wie kann ich es beweisen? Darf ich wenn ich zu Fuß unterwegs bin oder mich auf meinem Grundstück aufhalte meine Handykamera zum Filmen für einen Beweis nutzen?

Danke schon mal im Voraus!

Lg Lichat



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Filmen von vorbei fahrendem Auto

Beitrag von alles2 » 08.07.2020, 12:44

Jeder kann alles zur Anzeige bringen. Es obliegt dann der Behörde, was die daraus machen. Also ob dem weiter nachgegangen wird oder von weiteren Ermittlungen Abstand genommen wird.

Für private Zwecke kannst Du die Aufnahmen machen, außer der Aufgenommene verbietet es. Darüber hinaus kannst Du Dich daran orientieren (Stichwort "öffentliches Interesse"):

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15593#p36850
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: Filmen von vorbei fahrendem Auto

Beitrag von Das_Pseudonym » 13.07.2020, 00:28

Darf ich wenn ich zu Fuß unterwegs bin oder mich auf meinem Grundstück aufhalte meine Handykamera zum Filmen für einen Beweis nutzen?
Was Ich weiss darfst du "kurzzeitig" Filmen wie du willst. Dauerhaft darfst du öffentlichen Grund nicht Filmen.
Das heisst Handy raus und Filmen würde Ich machen eine IP Cam aufstellen dagegen nicht.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 67 Gäste