Fotografieren fremder Kinder

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Hank
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Re: Fotografieren fremder Kinder

Beitrag von Hank » 13.07.2020, 23:49

...wenn die Nachbarskinder direkt "ins Visier" genommen werden, also nicht bloß zufällig als Folge der Panoramafreiheit auf die Umgebung des Nachbargrundstückes - erkennbar - mit abgelichtet werden, wäre auch an den Straftatbestand des "Stalkings" zu denken...



alles2
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Re: Fotografieren fremder Kinder

Beitrag von alles2 » 13.07.2020, 23:59

Weil wir das Thema unlängst hatten...es würde sich in dem Fall um den § 107a StGB (Beharrliche Verfolgung ) handeln.

Aber an den Vorposter:

Ob ein Foto gelöscht werden muss, wenn es der Abgebildete explizit wünscht, kann relativ sein. Wenn man ein Haar spalten möchte, könnte man ausführen, dass die Beseitigung oder Unkenntlichmachung der Person auf dem Foto ausreichen würde.

Was ich weiß ist, dass es Konsequenzen haben kann, wenn der Knipser dem Wunsch nicht nachkommt. Woher ich die Behauptung habe, kann ich auch nicht genau sagen. Aber in dem Beitrag, aus dem Du zitiert hast, ist jenes Urteil zu finden, welche die Theorie zulassen würde. Dort heißt es:
6.2. Das Recht am eigenen Bild stellt eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Daher kann bereits die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen. Dabei wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht nur dann verletzt, wenn Abbildungen einer Person in deren privatem Bereich angefertigt werden, um diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Vielmehr kann auch die Herstellung von Bildnissen einer Person in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen und ohne Verbreitungsabsicht einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen. Schon das damit verbundene fotografische Festhalten einer bestimmten Tätigkeit oder Situation kann vom Abgebildeten als unangenehm empfunden werden und ihn an der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit hindern. Dies gilt insbesondere in Anbetracht der Verbreitungs-, aber auch Manipulationsmöglichkeiten durch die moderne (Digital-)Technik, kann der Aufgenommene doch im Vorhinein nie wissen, wie der Fotografierende die Aufnahme in der Folge verwenden wird. Insoweit entspricht die Rechtslage beim Recht am eigenen Bild im Wesentlichen derjenigen beim Recht am eigenen Wort. Demnach kann auch bereits die Aufnahme des gesprochenen Worts - unabhängig von einer allfälligen späteren Verbreitung - eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Aufgenommenen darstellen (SZ 65/134; SZ 74/168).
Aber spielen wir es mal umgekehrt. Du kannst mir gerne eine Quelle liefern, wonach die aufgenommene Person zumindest nicht vom Bildmaterial zu entfernen ist, obwohl es diese ausdrücklich wünscht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
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Re: Fotografieren fremder Kinder

Beitrag von Das_Pseudonym » 14.07.2020, 13:16

Du kannst mir gerne eine Quelle liefern, wonach die aufgenommene Person zumindest nicht vom Bildmaterial zu entfernen ist, obwohl es diese ausdrücklich wünscht.
Das fängt schon mal damit an wer soll das kontrollieren?
Und dazu kommt wenn es eine Online Update funktion gibt wäre es dort eventuell gespeichert.

alles2
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Re: Fotografieren fremder Kinder

Beitrag von alles2 » 14.07.2020, 21:41

Ist schon richtig, aber das ist ein anderes Thema. Es geht ja darum, ob der Abfotografierte das Recht hat, den Foto-Besitzer um zumindest die Verfremdung zu bitten. Ob er dem nachkommt oder nicht, ist seine Sache. Wenn er Ja sagt, aber Nein macht, sollte er sich nicht dabei erwischen lassen, wenn er ganz sicher einer möglichen Klage wegen Beseitigung, Unterlassung oder was auch immer aus dem Weg gehen möchte.
Wenn der Abfotografierte hingegen nicht die Möglichkeit hat, die Löschung einzufordern, muss der "Photograph" mit keinerlei Konsequenzen bei Nicht-Befolgung rechnen.
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Adler2
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Re: Fotografieren fremder Kinder

Beitrag von Adler2 » 14.07.2020, 23:22

Hallo!

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20130227_OGH0002_0060OB00256_12H0000_000/JJT_20130227_OGH0002_0060OB00256_12H0000_000.pdf

Zitat:
Hinweis: ich unterstreiche die wichtigen Stellen. Die unterstrichen Stellen würden - meine Meinung nach - diese Frage beantworten: .....ob der Abfotografierte das Recht hat, den Foto-Besitzer um zumindest die Verfremdung zu bitten.?

"6.3. Dabei bedarf es allerdings -wie stets bei der Ermittlung von Umfang und Grenzen von Persönlichkeitsrechten- einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall. Hierbei kommt es zunächst darauf an, ob der Abgebildete auf der Aufnahme zu identifizieren ist.
Je weniger deutlich dies der Fall ist, umso geringer ist die Beeinträchtigung. Außerdem ist zuberücksichtigen, ob die Aufnahme gezielt erfolgt oder eine Person nur zufällig auf ein Bild gerät. Im ersteren Fall wird ein Gefühl der Überwachung vermittelt, das den Abgebildetenan der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit hindert. In diesem Sinne hat auch der Bundesgerichtshof daraufabgestellt, dass dann, wenn vorübergehende Passanten zufällig in eine Aufnahme miteinbezogen werden, diese ohneweiteres hinnehmen müssen, wenn sie öffentlichen Wegeraum benützen. Ist der Abgebildete überhaupt nicht mehr zu identifizieren -wie etwa bei Urlaubsfotos Außenstehende Personen im Hintergrund der Aufnahme- scheidet eine Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Regel jedenfalls dann aus, wenn der Abgebildete nicht den Eindruck erhält, er werde gezielt fotografiert. "

Jedoch wird in der (meiner eigenen) Foto/Film-Praxis, das nicht immer so eindeutig für den Fotografierten zu erkennen sein, OB er NICHT!! gezielt fotografiert/gefilmt wird !!!
Aus Entfernung kann mit Weitwinkel Panoramaaufnahme gemacht werden, wo Personen (fast) unerkennbar werden,
ODER mit Zoom sehr erkennbar (gezielt?) aufgenommen werden.

zu ... ob der Abgebildete auf der Aufnahme zu identifizieren ist
nicht nur gesichtsmäßig....auch z.B. Tätowierungen oder anderes markantes Merkmal

Das_Pseudonym
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Re: Fotografieren fremder Kinder

Beitrag von Das_Pseudonym » 14.07.2020, 23:58

:roll: Wie gesagt in der Praxis nicht machbar. Solange nicht eine Person gezielt verfolgt wird das wenig passieren.

alles2
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Re: Fotografieren fremder Kinder

Beitrag von alles2 » 15.07.2020, 03:18

Ich darf erinnern:
Das_Pseudonym hat geschrieben:
13.07.2020, 00:43
Wenn Du mit abgelichtet worden wärst, hatte er diese definitiv auf Deinen Wunsch hin löschen müssen.
Wo steht dieses?
So, Deine Frage wurde damit eigentlich beantwortet. Praxistauglich hin oder her, ist nicht das Thema!
Nichts zu danken!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Fotografieren fremder Kinder

Beitrag von Hank » 15.07.2020, 18:23

…man muss immer auch schauen, mit was fotografiert wird: mit einer professionellen Kamera mit richtigen Objektiven oder mit Handy, Smartphone etc., wo mit dem Digi-Zoom einfach keine gescheite Qualität aus der Entfernung möglich ist…

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