Seite 1 von 1

Zustellpflicht von RSB Briefen

Verfasst: 06.07.2020, 12:28
von Jochen Hoedl
Sehr geehrte Damen und Herren!

In den letzten Wochen ist es öfter vorgekommen, dass MitarbeiterInnen der Post RSB Briefe nicht zugestellt haben und in unserem Postkasten einen bereits ausgefüllten Verständigungszettel eingeworfen haben.

Das Argument wir wären nicht anwesend zählt nicht, da wir 24h am Tag an 365 Tagen geöffnet haben.

Letzte Woche habe ich den Herrn beobachtet wie er den Zettel einwirft und bin ihm nachgelaufen um ihn zur rede zu stellen. Er hatte den RSB Brief nicht dabei um ihn mir aushändigen zu können.

Meine Frage daher, ob wir ein Recht haben RSB Briefe zu erhalten bzw. ob die Post nicht eine Pflicht hat, RSB Briefe zuzustellen.

LG und Danke
Jochen

Re: Zustellpflicht von RSB Briefen

Verfasst: 06.07.2020, 12:46
von alles2
Das Problem mit derselben Begründung hatte ich eine Zeit lang auch. Gibt der Zusteller eine entsprechende Meldung weiter, dürfte es tatsächlich irgendwo vermerkt werden, damit der Brief direkt in der nächsten Filiale hinterlegt wird.

Auf jeden Fall hatte ich dann bei der Post angerufen (0800 010 100 oder per E-Mail an kundenservice@post.at) und umgehend bestand das Problem nicht mehr.

Nachdem sich dies unter gewissen Umständen als gängige Praxis erweist, nehme ich an, dass diese Vorgehensweise ordnungsgemäß sein dürfte.

Re: Zustellpflicht von RSB Briefen

Verfasst: 06.07.2020, 13:58
von schanzenpeter
§ 17 ZustG Hinterlegung
1) Kann das Dokument an der Abgabestelle nicht zugestellt werden und hat der Zusteller Grund zur Annahme, daß sich der Empfänger oder ein Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, so ist das Dokument im Falle der Zustellung durch den Zustelldienst bei seiner zuständigen Geschäftsstelle, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen.

Dem entnehme ich, dass zugestellt (dem Empfänger ausgehändigt) werden muss, sofern er anwesend ist.

Re: Zustellpflicht von RSB Briefen

Verfasst: 06.07.2020, 15:42
von alles2
Soeben habe ich die Hotline bemüht und der Herr hat eingestanden, dass es tatsächlich "faule Eier" unter den Zustellern gäbe. Denn wenn der Briefkasten nicht überquillt, kein "Tiger" hinter dem Zaun wartet oder keine anderen berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen, muss er den Brief mitführen.

Sind "widrige" Umstände ausgeschlossen, kann man das bei der Hotline melden und der Zusteller wird darüber in Kenntnis gesetzt. In aktuellen Fall erübrigt sich die Meldung, weil ja direkt Kontakt mit dem Zusteller aufgenommen wurde. Daher kann man sich gleich mit einer Beschwerde an die Post wenden. Dann wird nämlich auch der Vorgesetzte mit eingebunden, der klären wird, warum die Sachlage nicht vorher geklärt werden konnte.