Betrug bei Hauskauf ?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
paperboy
Beiträge: 31
Registriert: 23.06.2017, 15:55

Betrug bei Hauskauf ?

Beitrag von paperboy » 02.07.2020, 19:41

Ich wollte mir letztens ein Haus kaufen. Bin da noch recht unerfahren bei den rechtlichen jedoch mit der Bausubstanz kenne ich mich schon ein wenig aus. Zur Sicherheit hab ich einen befreundeten Arbeitskollegen mitgenommen und der war auch begeistert von dem Haus. Er empfahl es mir zu kaufen.

Eigentlich wollte ich es mir von meinem ersparten kaufen und danach Geld von der Bank holen. Dachte das sei sicherlich besser. Zum Glück riet mir ein Freund davon ab und ich ging zur Bank.

Bei der Bank waren beide begeistert, hast schon gesehen wie die Augen immer größer werden und plötzlich Zack, aus der Traum. Ich hab das zuerst nicht verstanden was die mir probiert haben zu sagen und zwar dass auf diesen Grund nur knappe 30m2 Baugrund existieren und wohl Garage , Eingang vom Haus und Nebengebäude .. mal fix Schwarzbau sind.

Hab es selbst auf den alten Satelitenfotos gesehen, dass dort nur das Haus zu sehen war. Haus ist wahrscheinlich auch an sich schon größer gebaut als Baugrund ist. Waren locker 70m2 im Haus selbst schon.

Nun hab ich mich mit Baurecht kurz beschäftigt und da steht drinnen, dass ein Schwarzbau ein Schwarzbau bleibt , auf Baugrund könnte man was machen , auf Grünland ohne landwirtschafliche Nutzung , muss Abriss erfolgen.

Ich hätte den scheiss fast gekauft , die hätten sogar einen Notar gehabt der da auch "was machen hätte können" preislich etc. Aber wie ich gelesen habe , muss mich der Notar auch gar nicht direkt drüber informieren und ist selbst auch fein raus.

Hätte fast ein kleines Vermögen in das Haus gesteckt & wäre mit so einem Haus ins offene Messer gerannt.

Da es deren Elternhaus ist müssen die davon wissen. Es braucht nur einmal einer mit dem Finger schnippen und die Bude muss wahrscheinlich total abgerissen werden und die wären bei Verkauf fein aus den Schneider weil es bei sowas immer den Eigentümer trifft.

So ein Haus darf man meiner Meinung nach auch gar nicht verkaufen oder man muss es als Schwarzbau im Kaufvertrag ausweisen?

Mal angenommen ich hätte es gekauft und ich müsste dann abreisen .. wären die da wohl fein raus ?

Man kann doch kein Haus verkaufen was eindeutig als Schwarzbau für die zu erkennen ist ?

Finde das eine Frechheit , denn irgendso ein trottel kauft es früher oder später sicherlich. Notar ist ja auf deren Seite und wenn man nicht zur Bank geht und von Geundbüchern und Flächennutzung keine Ahnung hat .. ist man womöglich kurz danach gleich mal ruiniert.



MG
Beiträge: 1496
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Betrug bei Hauskauf ?

Beitrag von MG » 03.07.2020, 08:40

Wenn Sie ausführen, dass nur ein bestimmter Grundanteil "Baugrund" gewesen sei, so muss man nachfragen, woher Sie diese Information haben.

Da Sie sich hierzu nicht auf die Flächenwidmung beziehen, besteht die Möglichkeit, dass Sie lediglich den Grundbuchsauszug beurteilt haben. Die darin enthaltene Information ("Baufl." also Baufläche) hat nichts mit der Widmung zu tun, sondern weist ausschließlich auf die " Benützungsart" hin.

Sie haben auch nicht geschrieben, in welchem Bundesland das Grundstück gelegen ist. In den meisten Bundesländern kann man die Flächenwidmungspläne auch online einsehen.

Darüber hinaus bestehen in vielen Bauordnungen auch durchaus Ausnahmen bzw. rechtliche Möglichkeiten, "Schwarzbauten" zu sanieren bzw. erlangen uU auch Gebäude ohne Bewilligungen durch ihr langes Bestehen einen gesicherten Status.

Weiters sollte davon ausgegangen werden, dass im Kaufvertrag auch ein Passus enthalten sein sollte, in dem sinngemäß der Verkäufer eine Haftung dafür übernimmt, dass die errichteten Gebäude und Bauwerke des Kaufgegenstandes über den erforderlichen baurechtlichen "Konsens" verfügen.

Zu guter Letzt bleibt auch hier die Empfehlung, bei Immobiliengeschäften von Anfang an, für eigene rechtliche Beratung und Begleitung zu sorgen, um derartige und andere Risken auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

RA Michael Gruner
www.grupo.at
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 32 Gäste