Schöne Mittags-Zeit!
Die nachfolgende Frage richtet sich an die Gerichts-Spezialisten und ich danke bereits im Voraus für die Antworten.
Wenn jetzt eine vorbereitende Tagsatzung anberaumt ist, bei welcher das Prozessprogramm festgelegt wird und beide Parteien sich bei diesem Termin verständigen einen KFZ-technischen-Sachverständigen zur Lösung des Problems anzurufen, wann muss der Sachverständige spätestens sein Gutachten abgeliefert haben. Gibt es da im speziellen Fristen?
Fristen bei Bestellung KFZ-Sachverständiger ab Tagsatzung bis Gutachten
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Re: Fristen bei Bestellung KFZ-Sachverständiger ab Tagsatzung bis Gutachten
Das Gericht wird die Frist für den Sachverständigen in Abhängigkeit von der Komplexität der zu beurteilenden Frage(n) festlegen.
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Re: Fristen bei Bestellung KFZ-Sachverständiger ab Tagsatzung bis Gutachten
... ist mir natürlich alles klar, aber für wie lange dauert das GEWÖHNLICH?
Re: Fristen bei Bestellung KFZ-Sachverständiger ab Tagsatzung bis Gutachten
Bei Schäden, die mit bloßem Auge zu beurteilen sind, wird sich das in wenigen Wochen bewegen.
Es gibt aber auch Verfahren, die vom Gericht direkt am Unfallort geführt werden (per Wohnmobil als Büro), und bei denen der Sachverständige gleich mit dabei ist.
Es gibt aber auch Verfahren, die vom Gericht direkt am Unfallort geführt werden (per Wohnmobil als Büro), und bei denen der Sachverständige gleich mit dabei ist.
Re: Fristen bei Bestellung KFZ-Sachverständiger ab Tagsatzung bis Gutachten
In Ihrem Fall wird es genau 36 Tage dauern, dann wird der Sachverständige 14,5 A4-Seiten Gutachten übermitteln, das Gutachten wird 6.328,44 kosten (inkl. Ust), die nächste Verhandlung wird am 10.September um 09.30 stattfinden und nach genau 48 Minuten werden Sie sich mit dem Gegner nach eingehender Beratung mit Ihrem Anwalt auf 75% des eingeklagten Betrages einigen. Hilft Ihnen das weiter?
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Fristen bei Bestellung KFZ-Sachverständiger ab Tagsatzung bis Gutachten
Auf den vorgenannten Kommentar möchte und werde ich nicht eingehen,
und frage hier nochmals und bitte um eine seriöse Antwort.
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Wenn es jetzt eine vorbereitende Tagsatzung gibt, wo das Prozessprogramm festgelegt wird, dann heißt ja das auch,
dass der Gutachter bestellt werden wird... Weil ohne Gutachter wird das nichts, was ich bisher raushören konnte.
Und da jetzt meine Frage zum üblichen (!) Ablauf.
Beispiel: Die Tagsatzung ergibt, ja es muss ein Gutachter das Problem begutachten (Problem = Auto das Mängel hat). Wird das dann direkt bei der vorbereitenden Tagsatzung festgelegt, dass der Gutachter kommt, wenn das Gericht das so sieht.
Gibts dann noch irgendwelche Einspruchsfristen seitens der Gegenseite bwz. wann erhält i.d.R. der Gutachter die Bestellung und in welcher Zeitspanne muss dieser spätestens die Arbeit (= Gutachten) abgeschlossen haben?
und frage hier nochmals und bitte um eine seriöse Antwort.
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Wenn es jetzt eine vorbereitende Tagsatzung gibt, wo das Prozessprogramm festgelegt wird, dann heißt ja das auch,
dass der Gutachter bestellt werden wird... Weil ohne Gutachter wird das nichts, was ich bisher raushören konnte.
Und da jetzt meine Frage zum üblichen (!) Ablauf.
Beispiel: Die Tagsatzung ergibt, ja es muss ein Gutachter das Problem begutachten (Problem = Auto das Mängel hat). Wird das dann direkt bei der vorbereitenden Tagsatzung festgelegt, dass der Gutachter kommt, wenn das Gericht das so sieht.
Gibts dann noch irgendwelche Einspruchsfristen seitens der Gegenseite bwz. wann erhält i.d.R. der Gutachter die Bestellung und in welcher Zeitspanne muss dieser spätestens die Arbeit (= Gutachten) abgeschlossen haben?
Re: Fristen bei Bestellung KFZ-Sachverständiger ab Tagsatzung bis Gutachten
Anscheinend plagen Dich Fragen, die Du nicht mit Deinem Rechtsbeistand aus der Welt schaffen kannst/willst. Denn in dem Ausgangsthread hatte ich Dich darauf verwiesen.
Bei Gericht gibt es meistens an jedem Dienstag sogenannte Amtstage, an denen man von Richtern, Anwärtern usw. auch zu laufenden Verfahren allgemeine Rechtsauskünfte bekommen kann. Aufgrund der aktuellen Situation würde ich zuerst mal telefonisch vorstellig werden, da für die Termine eine Voranmeldung vonnöten sein könnte.
Vielleicht hast Du Glück und kannst darüber hinaus den Kontakt direkt mit dem betrauten Richter herstellen.
Bei Gericht gibt es meistens an jedem Dienstag sogenannte Amtstage, an denen man von Richtern, Anwärtern usw. auch zu laufenden Verfahren allgemeine Rechtsauskünfte bekommen kann. Aufgrund der aktuellen Situation würde ich zuerst mal telefonisch vorstellig werden, da für die Termine eine Voranmeldung vonnöten sein könnte.
Vielleicht hast Du Glück und kannst darüber hinaus den Kontakt direkt mit dem betrauten Richter herstellen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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