Übertragung von illegalen Vermögen???
Verfasst: 01.07.2020, 01:12
Sagen wir mal, jemand erwirbt z. B. durch klaren Betrug eine große Menge Geld. Er überträgt diese Summe gleich mal als (z. B. steuerfreie Schenkung oder für einen Verkaufseuro) seiner Gattin. Bestenfalls bevor der Betrug erkannt, verfolgt und gerichtlich bestätigt wird.
Der (bewusst) Betrogene klagt das Betrugsvermögen ein. Das Gericht bestätigt nun den Betrug und den Betrüger wohl als schuldig.
Der Betrogene darf vom Betrüger nun zwar das "Vermögen" zurück verlangen doch der Betrüger sagt grinsend: "Tut mir leid, ich bin inzwischen bettelarm - ich habe absolut kein Vermögen mehr! Da gibt es absolut nichts zu holen! Ich besitze NICHTS!"
Was rein rechtlich stimmen kann, denn das einzige, jedoch meist nennenswerte Vermögen welches existiert, gehört inzwischen ja seiner Gattin oder wem auch immer.
Und unser Betrüger lebt so glücklich und zufrieden mit dem Vermögen der Gattin???
Wobei der Betrogene das Nachsehen trägt???
Ich persönlich meine dass dies eine Verhaltenspraxis ist, welche gerade bei entsprechend top-bezahlten "Verantwortungsträgern" vorkommen könnte. Um sich so ausgerechnet dem oft wesentlichen Verantwortungsteil -
der Haftung mit Privatvermögen, klar zu entziehen...
Meine Frage: Ist es tatsächlich möglich, Vermögen, welches eigentlich bei einem gerichtlich
bestätigten, illegalen Schuldverhalten wie z. B. (Wirtschafts-) Betrug vielleicht sogar
ebenso "illegal erworben" wurde, einfach mal rechtzeitig auf eine Vertrauensperson zu
übertragen, ohne dass das Gericht in der Regressfolge darauf wieder zugreifen darf???
Auf diese interessante Rechtsfrage bin ich aufgrund des aktuellen "WireCard" Skandal gekommen.
Da könnte derartiges, wenn so passiert, für die Beteiligten u. a. ein sehr aktuell, brisantes Thema werden!?!
Der (bewusst) Betrogene klagt das Betrugsvermögen ein. Das Gericht bestätigt nun den Betrug und den Betrüger wohl als schuldig.
Der Betrogene darf vom Betrüger nun zwar das "Vermögen" zurück verlangen doch der Betrüger sagt grinsend: "Tut mir leid, ich bin inzwischen bettelarm - ich habe absolut kein Vermögen mehr! Da gibt es absolut nichts zu holen! Ich besitze NICHTS!"
Was rein rechtlich stimmen kann, denn das einzige, jedoch meist nennenswerte Vermögen welches existiert, gehört inzwischen ja seiner Gattin oder wem auch immer.
Und unser Betrüger lebt so glücklich und zufrieden mit dem Vermögen der Gattin???
Wobei der Betrogene das Nachsehen trägt???
Ich persönlich meine dass dies eine Verhaltenspraxis ist, welche gerade bei entsprechend top-bezahlten "Verantwortungsträgern" vorkommen könnte. Um sich so ausgerechnet dem oft wesentlichen Verantwortungsteil -
der Haftung mit Privatvermögen, klar zu entziehen...
Meine Frage: Ist es tatsächlich möglich, Vermögen, welches eigentlich bei einem gerichtlich
bestätigten, illegalen Schuldverhalten wie z. B. (Wirtschafts-) Betrug vielleicht sogar
ebenso "illegal erworben" wurde, einfach mal rechtzeitig auf eine Vertrauensperson zu
übertragen, ohne dass das Gericht in der Regressfolge darauf wieder zugreifen darf???
Auf diese interessante Rechtsfrage bin ich aufgrund des aktuellen "WireCard" Skandal gekommen.
Da könnte derartiges, wenn so passiert, für die Beteiligten u. a. ein sehr aktuell, brisantes Thema werden!?!