Übertragung von illegalen Vermögen???

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JuslineGast
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Übertragung von illegalen Vermögen???

Beitrag von JuslineGast » 01.07.2020, 01:12

Sagen wir mal, jemand erwirbt z. B. durch klaren Betrug eine große Menge Geld. Er überträgt diese Summe gleich mal als (z. B. steuerfreie Schenkung oder für einen Verkaufseuro) seiner Gattin. Bestenfalls bevor der Betrug erkannt, verfolgt und gerichtlich bestätigt wird.

Der (bewusst) Betrogene klagt das Betrugsvermögen ein. Das Gericht bestätigt nun den Betrug und den Betrüger wohl als schuldig.

Der Betrogene darf vom Betrüger nun zwar das "Vermögen" zurück verlangen doch der Betrüger sagt grinsend: "Tut mir leid, ich bin inzwischen bettelarm - ich habe absolut kein Vermögen mehr! Da gibt es absolut nichts zu holen! Ich besitze NICHTS!"

Was rein rechtlich stimmen kann, denn das einzige, jedoch meist nennenswerte Vermögen welches existiert, gehört inzwischen ja seiner Gattin oder wem auch immer.

Und unser Betrüger lebt so glücklich und zufrieden mit dem Vermögen der Gattin???
Wobei der Betrogene das Nachsehen trägt???

Ich persönlich meine dass dies eine Verhaltenspraxis ist, welche gerade bei entsprechend top-bezahlten "Verantwortungsträgern" vorkommen könnte. Um sich so ausgerechnet dem oft wesentlichen Verantwortungsteil -
der Haftung mit Privatvermögen, klar zu entziehen...

Meine Frage: Ist es tatsächlich möglich, Vermögen, welches eigentlich bei einem gerichtlich
bestätigten, illegalen Schuldverhalten wie z. B. (Wirtschafts-) Betrug vielleicht sogar
ebenso "illegal erworben" wurde, einfach mal rechtzeitig auf eine Vertrauensperson zu
übertragen, ohne dass das Gericht in der Regressfolge darauf wieder zugreifen darf???

Auf diese interessante Rechtsfrage bin ich aufgrund des aktuellen "WireCard" Skandal gekommen.
Da könnte derartiges, wenn so passiert, für die Beteiligten u. a. ein sehr aktuell, brisantes Thema werden!?!



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Übertragung von illegalen Vermögen???

Beitrag von Hank » 03.07.2020, 20:29

…jedes Rechtsgeschäft, also auch eine Schenkung, das gegen ein straf- bzw. zivilgesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstösst, ist nichtig…

mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Übertragung von illegalen Vermögen???

Beitrag von mastercrash » 04.07.2020, 16:46

Hank hat bereits den einschlägigen § 879 ABGB zitiert. Umgehungsgeschäfte sind nach der Sittenwidrigkeit zu beurteilen und die wäre hier klar gegeben. Die Übertragung wäre daher de facto nicht erfolgt (absolut nichtiges Rechtsgeschäft).

Außerdem wäre hier ja davon auszugehen, dass die Gattin vom Betrug und dass das Vermögen vom Betrug stammte wusste. In diesem Fall kann sie gar nicht Eigentümerin werden, weil es hier zu keinem gutgläubigen Eigentumserwerb kommen konnte (und gutgläubiger Vermögenserwerb ist Voraussetzung, dass jemand rechtmäßig von einem unrechtmäßigen Voreigentümer erwerben kann). Sie wusste, dass der Voreigentümer nicht rechtmäßiger Eigentümer war und konnte sich die Sache daher auch nicht rechtmäßig schenken lassen. Die Voraussetzungen für einen gutgläubigen Erwerb sind bei einer Schenkung sowieso nicht erfüllt, da Entgeltlichkeit eine der Voraussetzungen ist. Die Klage auf Herausgabe des Betrages wäre damit jedenfalls zulässig. Selbst wenn die Gattin den ihr geschenkten Betrag bereits verbraucht hätte, müsste sie Ersatz aus ihrem restlichen Vermögen leisten (Geld ist vertretbar durch anderes Geld). Ebenso würde der Betrüger mit seinem vollen Vermögen für die Summe haften.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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