Zug-um-Zug Rückabwicklung (Wandlungsvereinbarung)
Verfasst: 27.06.2020, 14:58
Liebes gescheites Jusline Team,
ich hätte eine Frage zu einer Zug-um-Zug Rückabwicklung mittels Wandlungsvereinbarung.
Sachverhalt (Ausschnitt):
Ort: Wien
A und B vereinbaren, dass ihr Kaufvertrag bzgl. eines PKWs, Zug-um-Zug Rückabgewickelt wird.
A wird den Kaufpreis rücküberweisen. Nach erfolgter Rückzahlung, stellt B den PKW samt Zulassungsschein und Schlüssel wieder an B bis zum [DATUM] zurück.
Frage:
Das Fahrzeug hat kein Pickerl mehr und ist auch nicht fahrtauglich.
Ist B dazu verpflichtet das Fahrzeug direkt an A zu überstellen mittels Anhänger etc., wenn dieses z.B. nicht in Wien sondern in Oberösterreich steht oder genügt eine Übergabe vor Ort (Oberösterreich)?
Oder kann B in die Wandlungsvereinbarung hineinschreiben, dass das Fahrzeug explizit vor Ort übergeben wird?
beste Grüße
AgegenB
ich hätte eine Frage zu einer Zug-um-Zug Rückabwicklung mittels Wandlungsvereinbarung.
Sachverhalt (Ausschnitt):
Ort: Wien
A und B vereinbaren, dass ihr Kaufvertrag bzgl. eines PKWs, Zug-um-Zug Rückabgewickelt wird.
A wird den Kaufpreis rücküberweisen. Nach erfolgter Rückzahlung, stellt B den PKW samt Zulassungsschein und Schlüssel wieder an B bis zum [DATUM] zurück.
Frage:
Das Fahrzeug hat kein Pickerl mehr und ist auch nicht fahrtauglich.
Ist B dazu verpflichtet das Fahrzeug direkt an A zu überstellen mittels Anhänger etc., wenn dieses z.B. nicht in Wien sondern in Oberösterreich steht oder genügt eine Übergabe vor Ort (Oberösterreich)?
Oder kann B in die Wandlungsvereinbarung hineinschreiben, dass das Fahrzeug explizit vor Ort übergeben wird?
beste Grüße
AgegenB