Liebe Alle!
Eine schnelle Frage - wenn man eine Eigentums-Wohnung von seinen Eltern abkauft - Kaufpreis entspricht dem marktüblichen Preisen. Wieviel Grunderwerbssteuer wird hier fällig? DANKE!
Wohnungskauf von Elternteil
Re: Wohnungskauf von Elternteil
Ist zu berechnen, wie unentgeltliche Übertragung, also Stufentarif bei der GrESt:
Berechnet vom WERT des Kaufgegenstandes (unabhängig vom Kaufpreis):
0,5% für die ersten 250.000,--
2% für die nächsten 150.000,--
3,5% für alles was darüber hinaus geht.
(Eintragungsgebühr ist 1,1%, allerdings berechnet vom dreifachen Einheitswert, maximal jedoch 30% des Werts des einzutragenden Rechts, s. § 26a GGG.)
mfG
RA Michael Gruner
Berechnet vom WERT des Kaufgegenstandes (unabhängig vom Kaufpreis):
0,5% für die ersten 250.000,--
2% für die nächsten 150.000,--
3,5% für alles was darüber hinaus geht.
(Eintragungsgebühr ist 1,1%, allerdings berechnet vom dreifachen Einheitswert, maximal jedoch 30% des Werts des einzutragenden Rechts, s. § 26a GGG.)
mfG
RA Michael Gruner
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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