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Strafmaß Einäscherung durch Dritte

Verfasst: 23.06.2020, 10:21
von cobra98
Welcher Tatbestand würde zutreffen, wenn jemand fremdes eine Leiche einäschern lässt ohne Rücksprache mit den Angehörigen?
Also wenn derjenige alle Unterlagen hat, aber keine wirkliche Vollmacht, dennoch das Beerdigungsinstitut die Einäscherung vornimmt. Was kann man rechtlich nachher machen?
Welche Tatbestände wären gegeben oder ist dies rechtlich unstrafbar in Österreich?

Re: Strafmaß Einäscherung durch Dritte

Verfasst: 23.06.2020, 10:45
von alles2
Das kommt ganz drauf an, welche Unterlagen wirklich vorliegen. Dann kann alles ordentlich abgelaufen sein oder es geht Richtung Täuschung bzw. Urkundenfälschung oder dem Bestattungsinstitut ist ein Fehler unterlaufen. Für eine etwaige strafrechtliche Komponente wäre auch zu beurteilen, welche (bösen) Absichten die Person verfolgt haben könnte.

Ist zumindest eine Sterbeurkunde samt eine zu Lebzeiten des Verstorbenen verfasste Einwilligung zur Einäscherung eingereicht worden, ist der Nicht-Angehörige fein raus. Das wäre mit dem Institut zu klären, auf welche Grundlage die Einäscherung erfolgte.

Re: Strafmaß Einäscherung durch Dritte

Verfasst: 03.07.2020, 22:34
von cobra98
Nein, die Dame hatte nur ein handgeschriebenes Testament wo stand das sie Alleinerbin wäre und alle laufende Geschäfte übernimmt.
Sie machte die Einäscherung bevor sie zum Notar eingeladen wurde.
Schriftlich gab es hierzu keine eigene Vollmacht vom Verstorbenen.
Durch die Einäscherung ist eine Untersuchung auf Demenz erschwert worden, war vermutlich vorsetzlich das sie ihn rasch einäschern wollte um die Testierfähigkeit schwieriger anfechtbar zu machen.