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Fotos erlaubt?

Verfasst: 20.06.2020, 02:29
von regentropfen
Liebe Leser,

wann ist es erlaubt ohne Zustimmung der fotografierten Personen Fotos von ihnen zu machen? Ist es ohne Zustimmung auf jeden Fall verboten? Ausnahme: Man hat eine Erlaubnis, weil man Journalist/Detektiv o.a. ist?
Was sieht das DSGVO vor und was das Recht in diesem Land? Wie sieht die Praxis aus?
Ich warte auf eure Antworten :)

Re: Fotos erlaubt?

Verfasst: 20.06.2020, 09:56
von alles2
Im Wesentlichen kannst Du Dich an Art. 6 Abs. 1 DSGVO orientieren:

https://www.jusline.at/gesetz/dsgvo/paragraf/6

Keine Probleme sollte es darstellen, wenn die Person nicht eindeutig erkennbar ist (beispielsweise von hinten oder von oben [Drohne] abgelichtet), die Bilder allein für den privaten Gebrauch vorgesehen sind (Urlaubsfotos), wenn der Abgebildete nicht explizit widerspricht, es zur Aufklärung eines Vergehens/Verbrechens beitragen kann (öffentliches Interesse), oder eine entsprechende Interessensabwägung nach Art. 6 (1) Zeile f) DSGVO vorgenommen wurde (berechtigtes Interesse).

Der heimische § 79 Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt die Zulässigkeit fotografischer Bildnisse:

https://www.jusline.at/gesetz/urhg/paragraf/78

Für Mitarbeiter- oder Veranstaltungsfotos gibt es eigene Bestimmungen, auf die erst bei Bedarf eingegangen werden würde.

Re: Fotos erlaubt?

Verfasst: 20.06.2020, 22:46
von Adler2
regentropfen hat geschrieben:
20.06.2020, 02:29
wann ist es erlaubt ohne Zustimmung der fotografierten Personen Fotos von ihnen zu machen? Ist es ohne Zustimmung auf jeden Fall verboten?
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20130227_OGH0002_0060OB00256_12H0000_000/JJT_20130227_OGH0002_0060OB00256_12H0000_000.pdf

Re: Fotos erlaubt?

Verfasst: 22.06.2020, 02:09
von Hank
Dazu passend der berühmte Fall mit dem Zeitungsfoto vom "Eingenickten Offizier": OGH, Urteil vom 25.3.2003, 4 Ob 268/02v