Makler - Eigengeschäft
Verfasst: 17.06.2020, 15:23
Hallo zusammen! Ich bitte euch um Ratschlag.
Ich als Privatperson habe eine Wohnung von einer Baufirma gekauft. Ich selbst habe die Firma aufgesucht, mit Interesse die Wohnung zu kaufen.
Die Baufirma hat mir damals aber auch eine Rechnung fuer Maklerprovision ausgestellt, in der Beschreibung in der Rechnung stand:"Vermittlungsprovision fuer Verkauf der Wohnung XY.."
In der Email hat mir die Firma mitgeteilt, dass es sich um eine Reservationsanzahlung handelt, die später als "non refundable" Maklerprovision eingerechnet wird.
Die Rechnung fuer die Vermittlungsprovision wurde noch im 9/2017 ausgestellt und von mir bezahlt.
Kaufvertrag fuer die Wohnung wurde erst später nach bezahlung dieser Rechnung unterschrieben.
Nach §6 MaklerG sollte sich hier um ein Eigengeschäft der Verkäuferin handeln. Ich moechte jetzt die Summe zurrueckfoerdern. Die Rechnung fuer die Vermittlungsprovision wurde noch im 9/2017 ausgestellt und von mir bezahlt.
Habe Ich Recht auch auf Zinsen? In welcher Hoehe? (als Privatperson gegenueber GmbH) Welches Gesetz behandelt dieses Thema?
Habe Ich noch weitere Rechte auf Entschädigung?
Weitere Tatsachen zum gesetzwidrigem Vorgang der Verkäuferin:
-Provision wurde noch vor Kauf der Wohnung, bzw. vor Abschluss des Vertrags ueber den Kauf der Wohnung verrechnet und
ausgezahlt,
-Ich wurde als Käufer, der die Provision zahlte von der “Maklerin bzw.Verkäuferin” nicht unterrichtet, dass es sich bei 3%
Provision um die maximale gesetzliche Hoehe der Provision handelt.
-Es ist mir nicht klar, ob die Verkäuferin ueberhaupt das Gewerbe Immobilienmakler betreiben kann, ob es zu den Tätigkeiten dieser Baufirma gehoert. Wo kann Ich dieses herausfinden?
Danke fuer eure Antworten!
Mario
Ich als Privatperson habe eine Wohnung von einer Baufirma gekauft. Ich selbst habe die Firma aufgesucht, mit Interesse die Wohnung zu kaufen.
Die Baufirma hat mir damals aber auch eine Rechnung fuer Maklerprovision ausgestellt, in der Beschreibung in der Rechnung stand:"Vermittlungsprovision fuer Verkauf der Wohnung XY.."
In der Email hat mir die Firma mitgeteilt, dass es sich um eine Reservationsanzahlung handelt, die später als "non refundable" Maklerprovision eingerechnet wird.
Die Rechnung fuer die Vermittlungsprovision wurde noch im 9/2017 ausgestellt und von mir bezahlt.
Kaufvertrag fuer die Wohnung wurde erst später nach bezahlung dieser Rechnung unterschrieben.
Nach §6 MaklerG sollte sich hier um ein Eigengeschäft der Verkäuferin handeln. Ich moechte jetzt die Summe zurrueckfoerdern. Die Rechnung fuer die Vermittlungsprovision wurde noch im 9/2017 ausgestellt und von mir bezahlt.
Habe Ich Recht auch auf Zinsen? In welcher Hoehe? (als Privatperson gegenueber GmbH) Welches Gesetz behandelt dieses Thema?
Habe Ich noch weitere Rechte auf Entschädigung?
Weitere Tatsachen zum gesetzwidrigem Vorgang der Verkäuferin:
-Provision wurde noch vor Kauf der Wohnung, bzw. vor Abschluss des Vertrags ueber den Kauf der Wohnung verrechnet und
ausgezahlt,
-Ich wurde als Käufer, der die Provision zahlte von der “Maklerin bzw.Verkäuferin” nicht unterrichtet, dass es sich bei 3%
Provision um die maximale gesetzliche Hoehe der Provision handelt.
-Es ist mir nicht klar, ob die Verkäuferin ueberhaupt das Gewerbe Immobilienmakler betreiben kann, ob es zu den Tätigkeiten dieser Baufirma gehoert. Wo kann Ich dieses herausfinden?
Danke fuer eure Antworten!
Mario