Privatstraße Wohnblock

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Primemax
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Privatstraße Wohnblock

Beitrag von Primemax » 16.06.2020, 08:17

Guten Morgen!

Ich beschäftige mich gerade mit folgender Problematik:

Ein Bauherr erwirbt ein Grundstück zu welchem eine Privatstraße führt. Das Fahrrecht ist auf 4 Parteien aufgeteilt, wobei eines dem genannten Bauherrn gehört. Dieser möchte nun auf seinem Grundstück einen Wohnblock mit 12 Wohneinheiten errichten welche dann an Kaufinteressenten verkauft werden.

Jetzt zur eigentlichen Frage:

Haben die Erwerber der einzelnen Wohnungen das Recht die Privatstraße zu nutzen? Welche Schritte sind notwendig, damit Sie diese benutzen dürfen? Können die bisherigen berechtigten Parteien diese Nutzung irgendwie verhindern?

Vielen Dank!



MG
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Re: Privatstraße Wohnblock

Beitrag von MG » 16.06.2020, 18:03

Ihre Angaben sind nicht ganz klar. Üblicherweise wird ein Geh- und/oder Fahrrecht zu Gunsten eines Grundstückes eingeräumt und im Grundbuch eingetragen, seltener zu Gunsten einer oder mehrerer Personen.

Wenn also ein Grundstück berechtigt ist und dieses im Miteigentum von 4 Personen steht, dann sind jedenfalls diese 4 Personen berechtigt (+ allfällige Besucher etc.). "Vermehren" sich nun die Miteigentümer am berechtigten Grundstück (etwa, weil Wohnungen im Wohnungseigentum darauf errichtet werden oä.), dann sind damit auch jene (neuen) Eigentümer berechtigt (und im Regelfall auch deren Besucher, Mitbewohner usw.).

Es sollte aber jedenfalls die Urkunde, mit der das Wegerecht dereinst vereinbart wurde, geprüft werden.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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