Fahrtrecht über Privatstrasse
Verfasst: 10.06.2020, 14:19
Hallo!
Meine Frage:
Kann eine Gruppe von Grundeigentümern, deren Liegenschaften nur über einen Privatweg eines Landwirtes zu erreichen sind, ein Fahrtrecht auf Grund des Notwegegesetztes von 1896 bzw. ForstG §69 Bringungsgenossenschaften mit Beitrittszwang begehren bzw. erzwingen?
Bis dato wurde die Durchfahrt auf Basis einer Abgeltung (Rollschilling) geduldet, das über Jahrzehnte.
Die Bereitschaft zur geduldeten Benützung gegen Entgelt besteht seitens des Privatwegebesitzers weiterhin-es soll aber kein grundbücherliches Fahrtrecht, egal durch welche Massnahme, für die die Durchfahrt begehrenden Grundeigentümer entstehen.
Die öffentliche Straße, die die Liegenschaften einst erschloss, wurde für schwere Lkw nicht ausgebaut und durch Unwetter sukzessive zerstört, somit ist man auf den Privatweg des Landwirtes ausgewichen.
Aus Kostengründen ist seitens der öffentlichen Hand keine Neuerrichtung der öffentlichen Straße vorgesehen bzw. zu erwarten.
Weiters sind alle Liegenschaften über eine Forststrasse einer bestehenden Bringungsgenossenschaft zu erreichen, jedoch mit etwas Umweg und auch nur durch Einkauf in die Genossenschaft.
Bitte um Expertenratschläge:)
Meine Frage:
Kann eine Gruppe von Grundeigentümern, deren Liegenschaften nur über einen Privatweg eines Landwirtes zu erreichen sind, ein Fahrtrecht auf Grund des Notwegegesetztes von 1896 bzw. ForstG §69 Bringungsgenossenschaften mit Beitrittszwang begehren bzw. erzwingen?
Bis dato wurde die Durchfahrt auf Basis einer Abgeltung (Rollschilling) geduldet, das über Jahrzehnte.
Die Bereitschaft zur geduldeten Benützung gegen Entgelt besteht seitens des Privatwegebesitzers weiterhin-es soll aber kein grundbücherliches Fahrtrecht, egal durch welche Massnahme, für die die Durchfahrt begehrenden Grundeigentümer entstehen.
Die öffentliche Straße, die die Liegenschaften einst erschloss, wurde für schwere Lkw nicht ausgebaut und durch Unwetter sukzessive zerstört, somit ist man auf den Privatweg des Landwirtes ausgewichen.
Aus Kostengründen ist seitens der öffentlichen Hand keine Neuerrichtung der öffentlichen Straße vorgesehen bzw. zu erwarten.
Weiters sind alle Liegenschaften über eine Forststrasse einer bestehenden Bringungsgenossenschaft zu erreichen, jedoch mit etwas Umweg und auch nur durch Einkauf in die Genossenschaft.
Bitte um Expertenratschläge:)