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Nachbar - Einwendungen

Verfasst: 09.06.2020, 14:55
von Jusler
Welche Einwendungen kann man als Nachbar gegen die „Bewilligung für den Abbruch eines Bestandsobjektes“ und „Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhausneubaues mit Tiefgarage“ im Land Salzburg erheben? Das gegenständliche Wohnhaus ist direkt an das Nachbarhaus angebaut.
Vielen Dank im Voraus!

Re: Nachbar - Einwendungen

Verfasst: 10.06.2020, 04:56
von alles2
Das wird schwer, weil vor Erteilung einer Baubewilligung selbstverständlich geprüft wird, ob dabei keine Vorschriften verletzt werden. Natürlich kann man dabei als Nicht-Betroffener (den das Amt oder die Gemeinde ist) etwas übersehen werden, weshalb Dir die Möglichkeit gegeben wird, privatrechtliche Einwände vorzubringen. Dann ist noch immer die Frage, ob der Sachverhalt rechtlich maßgeblich ist.

Ich fange mal mit ein paar an, die wohl zumeist eh nicht zutreffen würden, wobei ich es nicht beurteilen kann:

Verletzung von Abständen
Immissionen(schutz)
Lichtentzug oder Schattenwurf
potentielle Gefahr durch die Veränderung des Geländes
Erscheinungsbild, das das Ortsbild prägt
Brandschutz bzw. Brandwände an der Grundgrenze
Schallschutz

Re: Nachbar - Einwendungen

Verfasst: 14.06.2020, 21:41
von Jusler
Vielen Dank für die Hilfe!

Wie würde man das im Falle des Abbruchs und Neubaus (welcher direkt am Wohnhaus des Nachbars angebaut ist) formulieren? Abstand gibt es da ja dann keinen, der eingehalten werden muss? Bzw kann man da überhaupt irgendetwas einwenden, wenn das Haus ja lediglich nur abgerissen und neu gebaut wird? Womöglich nur Immissionen durch die Bauarbeiten selbst, oder?

Danke!

Re: Nachbar - Einwendungen

Verfasst: 15.06.2020, 01:21
von alles2
Du liegst mit Deinen Vermutungen nicht daneben. So richtig was dagegen unternehmen kannst Du in dem Fall nicht (zumindest würde mir da nichts Gegenteiliges einfallen) und die Immissionen jedweder Art müssten schon von dauerhafterer Natur sein als nur während den Bauarbeiten.

Selbstverständlich kannst Du Pseudo-Einwendungen anbringen, nur würde das nicht gerade zur Aufrechterhaltung des Nachbarschaftsfriedens beitragen. Du kannst grundsätzlich davon ausgehen, dass die Baupolizei für die Einhaltung der Bauordnung sorgt.

Nur wenn Du das Gefühl hast, dass bei der Erteilung der Baubewilligung etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, kannst Du theoretisch lästig werden und auf gut Glück hoffen. Damit würdest Du wohl das Projekt nicht abwenden können, aber Du kannst Dir sicherer sein, dass das Bauvorhaben nicht einfach so durchgewunken wurde (beispielsweise durch Vorteilsnahme persönlicher Beziehungen). Aber nicht, dass es nachher heißt, ich hätte Dich zu etwas verleitet. Denn bei derartigen Bauverhandlungen hat man in der Praxis eh so gut wie keine Rechte, ohne dass einem nachher etwas böses nachgesagt wird.

Ist Deine Absicht konkret, könntest gegen einen kleinen Entgelt eine Kopie des Einreichplans bei der Baubehörde verlangen und es Dir von einem Fachmann (u.a. Architekt, Bausachverständiger, ...) Deines Bundeslandes anschauen lassen. Sollte er Einwände finden, kannst Du den Referenten der Baubehörde darauf aufmerksam machen.