Seite 1 von 1

Noten verkaufen und Urheberrecht!

Verfasst: 05.06.2020, 17:05
von ClemensRe
Hallo zusammen :)

Ich habe da eine Frage. Man findet leider nicht so eine hundertprozentig genaue Antwort.
Folgender Sachverhalt:

Band XYZ schreibt einen Song namens ABC. Ich, als Schlagzeuger, schreibe mir nun aufwendig die Schlagzeugstimme von ABC heraus damit ich die Noten dazu habe. Da ich selber viel auf der Suche nach Noten bin weiß ich wie toll es ist im Internet jene zu finden. Aus diesem Grund würde ich diese Noten gerne, gerne auch für einen kleinen Gegenbetrag, im Internet zum Verkauf anbieten.

IST DAS LEGAL? Oder fällt dies auch unter das Urheberrechtsgesetz? Ich führe ja nichts öffentlich auf, bzw. verwende Audiodateien etc....geschweige denn gebe die Noten als die meinen aus.

Vielen Dank im voraus

Clemens Recheis

Re: Noten verkaufen und Urheberrecht!

Verfasst: 06.06.2020, 02:28
von alles2
Spätestens wie Du was von Verkauf erwähnt hattest, schrillten bei mir die Alarmglocken. Du würdest Dich quasi an der Komposition anderer bereichern, dem dafür theoretisch in jedweder Form eine Beteiligung an den Verkaufserlösen zustehen könnte. Ich würde daher laienhaft sagen: VERBOTEN.

Sobald ein neues Werk eine erkennbare, individuelle Prägung eines geschützten Werkes enthält (einen gewissen schöpferischen Gehalt sollte es schon vorweisen können), bräuchte es eigentlich die Bewilligung des Urhebers oder des Verlags/Verlegers.

Unlängst hatten wir hier eine Diskussion, wonach selbst Kommentare urheberrechtlich geschützt sind, sobald eine geistige Schöpfungshöhe erreicht ist. Wüsste nicht, warum das nicht auch für Musikzitate gelten sollte. Vielleicht solltest Dich wirklich mal an die AKM/austro mechana wenden:

https://www.akm.at/musiknutzende/onlinenutzung/ansprechpartner/

Re: Noten verkaufen und Urheberrecht!

Verfasst: 06.06.2020, 02:35
von Hank
Ja genau - die Übersetzung von klingender Musik in Notenschrift fällt ziemlich sicher unter „Bearbeitung“ und darf daher nur verwertet werden, soweit der Urheber des bearbeiteten Werkes ein Bearbeitungs- oder Übersetzungsrecht erteilt hat, wobei man als Bearbeiter bzw. Übersetzer ja dann selber wiederum ein Urheberrecht an der Bearbeitung bzw. Übersetzung erhält und wie ein Originalwerke geschützt ist.

Re: Noten verkaufen und Urheberrecht!

Verfasst: 06.06.2020, 11:40
von ClemensRe
Ok schade. Danke für die schnellen Antworten :)

LG

Re: Noten verkaufen und Urheberrecht!

Verfasst: 08.06.2020, 10:44
von ClemensRe
Hi,

Ich hab da was im Urheberrecht gefunden. §42a (1) "Auf Bestellung dürfen unentgeltlich einzelne Vervielfältigungsstücke auch zum eigenen Gebrauch eines anderen hergestellt werden. Eine solche Vervielfältigung ist jedoch auch entgeltlich zulässig,
1.

wenn die Vervielfältigung mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren vorgenommen wird;

2.

wenn ein Werk der Literatur oder Tonkunst durch Abschreiben vervielfältigt wird;

3.

wenn es sich um eine Vervielfältigung nach § 42 Abs. 3 handelt."

Das klingt doch für mich als wäre das erlaubt so wie ich es in meiner Frage erläutert habe?
LG Clemens

Re: Noten verkaufen und Urheberrecht!

Verfasst: 08.06.2020, 13:27
von alles2
So wie Du es anfangs erläutert hattest, sah es nach einem gewerblichen Verkauf über das Internet, wofür sogar erforderlichenfalls die Anmeldung eines Gewerbes vonnöten wäre. Allein dass es öffentlich im Internet angeboten werden würde, kann nicht mehr von einem eigenen Gebrauch die Rede sein.

Wenn hingegen jemand vor allem aus Deinem privaten Umfeld Dich beispielsweise um ein von Dir hergestelltes Werk bittet, kannst Du es gegen einen Obolus abgeben.

Re: Noten verkaufen und Urheberrecht!

Verfasst: 08.06.2020, 14:33
von Das_Pseudonym
Ich behaupte einmal das es sehr schwer ist wenn es nur um einzelne Instrumente geht zu sagen was eine kopie ist und was sich jemand parallel ausgedacht hat.

Re: Noten verkaufen und Urheberrecht!

Verfasst: 11.06.2020, 01:15
von Hank
… es geht da wohl eher um die (Schlagzeug-)Noten berühmter Lieder berühmter Interpreten, denn es gibt ja viele Musikgruppen, die davon leben, alles möglichst originalgetreu nachzuspielen, wozu man normalerweise die Noten kaufen muss, weil man eben keinen Anspruch auf "freie Werknutzung" hat…