Versteuerung von Spendeneinnahmen

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Tschuri Cazzino
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Versteuerung von Spendeneinnahmen

Beitrag von Tschuri Cazzino » 03.06.2020, 12:23

Aufgrund eines tragischen Ereignisses in meinem Bekanntenkreis möchte ich mich über steuerlichen Aspekte von Spenden informieren.
Ein junger Familienvater erlitt durch einen Unfall eine so schwere Verletzung, dass er voraussichtlich für den Rest seines Lebens schwerstbehindert bleiben wird. Eine Verwandte des Mannes will in einem Spendenaufruf Geld für dessen Familie sammeln.
Meinen Recherchen zufolge ist eine Spende für den Spender nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie an eine behördlich gelistete wohltätige Organisation ergeht. Eine Direktspende an einzelne Betroffene ist damit nicht steuerlich absetzbar.
Soweit ich weiters recherchieren konnte, sind Spenden als Schenkungen für den Empfänger nicht steuerpflichtig.
Ich bitte um eine Einschätzung - keine verbindliche Auskunft - von Experten im Forum, ob ich mit meinen Recherchen richtig liege, oder es mehr zu beachten gibt.

Weiters würde mich interessieren ob und welche Möglichkeiten einer steuerlichen Optimierung bestehen, da es mir ein Anliegen ist, dass die gesammelten Beträge möglichst zur Gänze der Familie zugute kommen und nicht durch Steuern reduziert werden.
Gibt es wohltätige Institutionen, an die man steuerfrei und zweckgebunden Spenden kann und die die Spenden ungemindert (bis auf einen kleinen Beitrag für Verwaltungsaufwand) verlässlich an die Familie weiterleiten?

Ist es möglich und sinnvoll einen gemeinnützigen Verein mit dem Vereinszweck der langfristigen Unterstützung der Familie zu gründen und damit Steuern zu sparen?

Ich freue mich über kompetente Ratschläge
Tschuri



alles2
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Re: Versteuerung von Spendeneinnahmen

Beitrag von alles2 » 10.06.2020, 03:39

Da ist jemand ziemlich gut informiert und Du verfolgst interessante Ansätze. Wie Du wahrscheinlich weißt, muss man aufgrund der automatischen Datenaustausches zwischen den spendenbegünstigten Organisationen und dem Finanzamt seit 2017 Spenden nicht mal mehr als Sonderausgaben in der Arbeitnehmerveranlagung eintragen.

Ob es dafürsteht, für Deine Zwecke selbst eine Spendenorganisation zu gründen, kann ich nicht beurteilen. Wesentlich wäre auch, dass man in die "Spendenliste" des BFA aufgenommen wird. Vielleicht kann bei all Deinen Fragen die FVA weiterhelfen:

https://www.fundraising.at/initiativen/spendenabsetzbarkeit/

Was die "steuerliche Optimierung" anbelangt, riecht das verdächtig nach der zusätzlichen Kontaktaufnahme mit einem Steuerberater.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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