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Ungebetener Besucher

Verfasst: 07.08.2002, 21:58
von JUSLINE
Kann eine Privatperson einer anderen Privatperson ein Besuchs-, Haus- bzw. Kontaktaufnahmeverbot (telefonieren, läuten an der Wohnungstür etc.) erteile, dessen Verstoß auch strafbar ist?

Darum geht es:

Eine 75-jährige Frau wird von ihrem Enkel (30) regelmäßig besucht, obwohl sie ihm schon mehrmals mündlich, aber leider nicht nachweisbar, jegliche Kontaktaufnahme verboten hat. Es handelt sich hierbei um einen arbeitslosen Mann, ohne offiziellem Wohnsitz, der auch schon mit dem österreichischen Strafvollzug einschlägige Erfahrungen gemacht hat und es immer wieder schafft, dieser Frau durch Vortäuschung irgendeines Vorwandes kleinere Geldbeträge herauszulocken. Viel schlimmer als der finanzielle Schaden ist, dass sich der damit verbundene Ärger stark auf die Gesundheit dieser Frau schlägt.

Welche rechtlichen Schritte kann man hier setzen, um diesen Belästigungen wirksam Einhalt zu bieten? Dabei muss bedacht werden, dass diesem Mann keine Schriftstücke zugesandt werden können, da er, wie schon erwähnt, keinen Wohnsitz hat, und niemand weiß, wo er sich gerade aufhält.

Herzlichen Dank im Voraus für alle Guten Ratschläge!

Robert




RE: Ungebetener Besucher

Verfasst: 16.08.2002, 20:50
von JUSLINE
wer nicht hören will,muß fühlen!zwar gesetzeswidrig aber heilsam.

in der nacht ist jede kuh schwarz,nur darf sie nicht mehr als zwei augen haben!!!!!!