Ungebetener Besucher

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Ungebetener Besucher

Beitrag von JUSLINE » 07.08.2002, 21:58

Kann eine Privatperson einer anderen Privatperson ein Besuchs-, Haus- bzw. Kontaktaufnahmeverbot (telefonieren, läuten an der Wohnungstür etc.) erteile, dessen Verstoß auch strafbar ist?

Darum geht es:

Eine 75-jährige Frau wird von ihrem Enkel (30) regelmäßig besucht, obwohl sie ihm schon mehrmals mündlich, aber leider nicht nachweisbar, jegliche Kontaktaufnahme verboten hat. Es handelt sich hierbei um einen arbeitslosen Mann, ohne offiziellem Wohnsitz, der auch schon mit dem österreichischen Strafvollzug einschlägige Erfahrungen gemacht hat und es immer wieder schafft, dieser Frau durch Vortäuschung irgendeines Vorwandes kleinere Geldbeträge herauszulocken. Viel schlimmer als der finanzielle Schaden ist, dass sich der damit verbundene Ärger stark auf die Gesundheit dieser Frau schlägt.

Welche rechtlichen Schritte kann man hier setzen, um diesen Belästigungen wirksam Einhalt zu bieten? Dabei muss bedacht werden, dass diesem Mann keine Schriftstücke zugesandt werden können, da er, wie schon erwähnt, keinen Wohnsitz hat, und niemand weiß, wo er sich gerade aufhält.

Herzlichen Dank im Voraus für alle Guten Ratschläge!

Robert






Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Ungebetener Besucher

Beitrag von JUSLINE » 16.08.2002, 20:50

wer nicht hören will,muß fühlen!zwar gesetzeswidrig aber heilsam.

in der nacht ist jede kuh schwarz,nur darf sie nicht mehr als zwei augen haben!!!!!!


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 35 Gäste