da ich abseits vom Arbeitsrecht rechtlich eher wenig "zu tun" hab würde ich gerne zu folgender Verordnung eure Meinung hören:
https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrsrecht/motorrad-fahrverbot/Fahrverbot für besonders laute Motorräder in den Bezirken Reutte und Imst
1) Allgemeine Informationen
Die Bevölkerung im Bezirk Reutte wird bereits seit Jahren durch den ständig wachsenden Motorradverkehr durch Lärm stark belästigt. Dies wird durch die im Auftrag der Landesregierung erstellten Motorradlärmstudie Außerfern 2019 bestätigt. So werden an bestimmten Tagen auf der L 246 Hahntennjochstraße 3.300 Motorräder gezählt. Gemessen am Gesamtverkehrsaufkommen entspricht dies einem Anteil von nahezu 70 Prozent.
2) Maßnahmen:
Aufgrund der erheblichen Lärmbelastung für die im Bezirk Reutte lebende Bevölkerung werden vom 10. Juni bis 31. Oktober 2020, Fahrverbote für besonders laute Motorräder Standgeräusch (Nahfeldpegel) > 95 dB (A) erlassen:
- B 198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
- B 199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
- L 21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
- L 72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
- L 246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
- L 266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar
3) Geltungszeitraum:
Das Fahrverbot gilt zwischen 10. Juni und 31. Oktober 2020.
Ich bin selbst nicht direkt betroffen (meine Maschine überschreitet die Werte nicht ) aber dennoch ist solch eine Verordnung meiner Ansicht nach nicht gesetzeskonform. Ich sehe hier eine Diskriminierung/Ungleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer, da nicht alle Fahrzeuge - welche die Werte überschreiten - verboten sind (bzw. wäre es mir neu, dass eine Beschränkung mit "Lärm" definiert werden kann). Kann so eine Verordnung rechtlich standhalten?
Wie seht ihr das?
Liebe Grüße