Verordnung des Landes rechtmäßig?

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JohnHannibalSmith
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Verordnung des Landes rechtmäßig?

Beitrag von JohnHannibalSmith » 01.06.2020, 13:15

Hallo liebe Mitglieder,

da ich abseits vom Arbeitsrecht rechtlich eher wenig "zu tun" hab würde ich gerne zu folgender Verordnung eure Meinung hören:
Fahrverbot für besonders laute Motorräder in den Bezirken Reutte und Imst

1) Allgemeine Informationen

Die Bevölkerung im Bezirk Reutte wird bereits seit Jahren durch den ständig wachsenden Motorradverkehr durch Lärm stark belästigt. Dies wird durch die im Auftrag der Landesregierung erstellten Motorradlärmstudie Außerfern 2019 bestätigt. So werden an bestimmten Tagen auf der L 246 Hahntennjochstraße 3.300 Motorräder gezählt. Gemessen am Gesamtverkehrsaufkommen entspricht dies einem Anteil von nahezu 70 Prozent.

2) Maßnahmen:

Aufgrund der erheblichen Lärmbelastung für die im Bezirk Reutte lebende Bevölkerung werden vom 10. Juni bis 31. Oktober 2020, Fahrverbote für besonders laute Motorräder Standgeräusch (Nahfeldpegel) > 95 dB (A) erlassen:

- B 198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
- B 199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
- L 21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
- L 72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
- L 246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
- L 266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar

3) Geltungszeitraum:

Das Fahrverbot gilt zwischen 10. Juni und 31. Oktober 2020.
https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrsrecht/motorrad-fahrverbot/

Ich bin selbst nicht direkt betroffen (meine Maschine überschreitet die Werte nicht :P) aber dennoch ist solch eine Verordnung meiner Ansicht nach nicht gesetzeskonform. Ich sehe hier eine Diskriminierung/Ungleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer, da nicht alle Fahrzeuge - welche die Werte überschreiten - verboten sind (bzw. wäre es mir neu, dass eine Beschränkung mit "Lärm" definiert werden kann). Kann so eine Verordnung rechtlich standhalten?

Wie seht ihr das?

Liebe Grüße



alles2
Beiträge: 3297
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Verordnung des Landes rechtmäßig?

Beitrag von alles2 » 01.06.2020, 14:19

Die Arge2rad und der österreichische Motorradverband sind dahingehend schon aktiv und das Land Tirol räumt ein, dass die Verordnung einer Überarbeitung erfahren könnte. Mehr dazu in einem entsprechenden Forum:

https://www.motorradonline24.de/forum/thread/660648-fahrverbote-ab-95-db-standger%C3%A4usch-in-tirol/

Auf Facebook begrüßen die meisten diese Maßnahme und so würde ich es auch sehen. Denn das ist nicht aus reiner Willkür entstanden, sondern liegt dem eine wesentliche Störung zugrunde. Damit soll eher mehr geholfen als geschadet werden. Dass einige Wenige nicht damit einverstanden sind, liegt in der Natur der Sache. Möchte nicht den Aufschrei sehen, wenn die Regierung nichts unternommen hätte. Aber anscheinend sah man einen Handlungsbedarf und damit ist ein erster Schritt getan. Da keine Verordnung in Stein gemeißelt ist und diese wohl auf ihre Praxistauglichkeit geprüft wird, könnte da noch Bewegung reinkommen.

Das mit der Diskriminierung in Bezug auf Lärm würde ich nicht so dramatisch sehen. Was sollen dann die heimischen LKW-Fahrer seit 2012 und die deutschen Kraftfahrzeuglenker seit 2010 sagen, bei denen es nach dem Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen bzw. CO2-Emmissionen geht (Stichwort Abgasnorm/Schadstoffklasse), ob sie mit ihrem Fahrzeug zur Umweltzone großer Teile diverser Innenstadtbereiche vordringen dürfen. Von Diskriminierung redet da keiner mehr, der irgendwie nur halbwegs bei Verstand ist. In Ermangelung von patenten Gegenkonzepten muss man es eben so hinnehmen wie es ist.

Also ich wüsste nicht, wie man gegen Lärm sonst ankämpfen soll, wenn nicht gegen die Lärmquelle. Dazu ist die die Methode praxistauglich, da man dies nicht nur aus dem Typenschein entnehmen, sondern auch messen, und somit auch exekutieren kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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