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Bau einer Gartenlaube

Verfasst: 29.05.2020, 11:59
von Leon
Auf meinem Grundstück erwäge ich den Bau einer überdachten Gartenlaube aus Holz, 2-seitig offen , ohne Befeuerungsstätte, nicht mit dem Erdreich fest verbunden, zum angenehmen Verweilen.Ist eine Baugenehmigung, Baubewilligung im Salzburgerland erforderlich? Welcher Abstand zum Wald ( Eigentümer Bundesforste ) ist einzuhalten?

Re: Bau einer Gartenlaube

Verfasst: 29.05.2020, 14:15
von Yum42
Hallo, am besten mit der Gemeinde,Bauamt, abklären,..denke mal ,eine Bauanzeige müsste reichen....
LG.

Re: Bau einer Gartenlaube

Verfasst: 29.05.2020, 16:57
von alles2
Der Kontakt zur (Salzburger) Landesregierung hat sich darüber hinaus auch oft bewährt, sollte sich ein Bürgermeister mal unsicher sein oder Bedenken gegen seine Entscheidung bestehen!

Für Salzburg gilt das Bebauungsgrundlagengesetz (BGG) 2008.

§ 25 umfasst die Abstände:
https://www.jusline.at/gesetz/bgg/paragraf/25
https://www.jusline.at/gesetz/bgg/paragraf/25a

Ein wesentlicher Faktor kann auch die Größe der Anlage sein, ob das Bauvorhaben dann anzeigepflichtig oder bewilligungspflichtig wäre.

Eine Auflistung letztere findest Du unter § 2 Salzburger Baupolizeigesetz (S-BauPolG) 1997:
https://www.jusline.at/gesetz/s-baupolg/paragraf/2

§ 10 Absatz 4 umfasst überdachte Gartenanlagen bis 20 m²:
https://www.jusline.at/gesetz/s-baupolg/paragraf/10

Der ÖBf könntest darüber hinaus fragen (Kontaktdaten im anderen Thread erwähnt), worauf zu achten wäre, damit es zu keine Differenzen kommt.