Forstweg
Forstweg
Hallo, welches Gesetz schützt mich beim Bau eines Forstweges von der Bundesforste an der Grenze zu meinem Grundstück. Ich wohne am Hang . Durch den Bau eines Forstweges kullern mir kleinere und auch größere Steine auf meinem Grundstück und aus Gefahr für Leib und Seele bin ich beeinträchtig in meiner Bewegungsfreiheit auf meinem Grundstück
Re: Forstweg
Du solltest das der ÖBf anzeigen:
https://www.bundesforste.at/kontakt.html
Sollte es ein Gesetz geben, müssten sie Deinem Hinweis nachkommen!
https://www.bundesforste.at/kontakt.html
Sollte es ein Gesetz geben, müssten sie Deinem Hinweis nachkommen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Forstweg
Damit ein Forstweg errichtet werden kann, muss eine Bewilligung vorliegen, ansonsten ist es ein Schwarzbau. Als Baubehörde kommt entweder die Bezirksverwaltungsbehörde (BH) oder die Agrarbezirksbehörde in Frage. Anscheinend wird der Forstwegebau nicht nach den Bauvorschriften errichtet. Da eine Gefahr durch Steinschlag und daher auch auf Leben besteht, ist ein Antrag auf Einstellung des Bauvorhabens bei der BH od. ABB zu stellen.
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