TINY Haus

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Yum42
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TINY Haus

Beitrag von Yum42 » 28.05.2020, 15:18

Hallo Zusammen ...ich bräuchte Rechtliche Unterstützung.
Ich beabsichtige mein TINY House (etwas grösser als ein Wohnwagen) auf eine Bauparzelle zu stellen ,um es dann auf Dauer zu bewohnen es ist eine "Grauzone" da niemand ein TINY House zuortnen kann.Hat jemand schon einen Fall gehört,da auch diverse Gemeinden,bei denen ich angefragt habe,nicht wirklich Bescheid wissen.
Zur Info. Ich beabsichtige das Baugrundstück zu kaufen keine Bauverpflichtung keine Bauortnung oder Bebauungsplan.
MfG.Mario



alles2
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Re: TINY Haus

Beitrag von alles2 » 28.05.2020, 16:33

Nachdem Du die Verbindung zu einem Wohnwagen hergestellt hast, gehe ich von einer mobilen Variante aus. Das sollte aufgrund der baurechtlichen Vorgaben gegenüber der behördlichen Instanz seine Erwähnung finden. In dem Fall sollte es bei vorübergehender Bewohnung keiner Genehmigung von der Baubehörde brauchen, weil es eben nicht auf dem Grundstück gebaut wird. Da es sich bei Dir aber um den aufrechten Wohnsitz handeln würde, greift sehr wohl das Baurecht und es würde einer Baugenehmigung bedürfen. Dadurch müssen je nach Bundesland wie bei einem Wohnobjekt gewisse Kriterien eingehalten werden. Aber nur so kann es als Wohnort ernst genommen werden und Du wärst auf der sicheren Seite!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Yum42
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Re: TINY Haus

Beitrag von Yum42 » 28.05.2020, 18:09

Danke,Alles2,.
Das ist es eben,ich würde ja ohnehin alle Baurechtlichen vorschreibungen gerne einhalten,deswegen eben Baugrund und nicht Event.Grünland,..Es ist ein "Haus auf Räder",. würde es auch "fix" mit dem Grund verbinden(Räder abmontieren), und dennoch "sträuben" sich einige Gemeinden,so etwas zu genehmigen ..
Es ist doch im Grunde egal,wie groß ein Haus ist.
LG.mario

alles2
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Re: TINY Haus

Beitrag von alles2 » 28.05.2020, 20:07

Auf Grünland wäre die Höhe womöglich nicht egal. Nur dann wären die Maße des Gebäudes dermaßen eingeschränkt, dass Du keine Freude damit haben würdest. Aber dazu müsste man Deine Ansprüche und das Bundesland kennen.
Und beliebig groß darf ein Haus auch nicht sein. Beispielsweise darf das Verhältnis von Wohnfläche und Grundstücksfläche einen Wert nicht übersteigen. Aber ich denke, das wird in Deinem Fall nicht das Kriterium sein. Es kann viele andere Kriterien geben, die zu beachten wären. Sei es Brandschutz, die Raumhöhe usw. usf.

Hier ein Zitat aus einem anderen Thread, wenn es unter den Gemeinden Deines Bundeslandes ambivalente Haltungen gibt:
alles2 hat geschrieben:
22.05.2020, 21:58
Also wenn Du nicht unmittelbar auf einen Knatsch mit dem Bürgermeister aus bist, könntest Du Dich eventuell ratsuchend an die jeweilige Landesregierung [geändert] wenden. Sozusagen um eine zweite Meinung einzuholen, [...]. Wenn Du das dann auch noch schriftlich bekommen könntest, könnte man es dem Bürgermeister freundlich vorlegen.
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Yum42
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Re: TINY Haus

Beitrag von Yum42 » 28.05.2020, 20:42

..da ich eben noch vorher lieber das rechtliche absichern möchte,hat sich noch nicht wirklich ein Bundesland ergeben(bin flexibel)..dentiere in erster Linie zu Oberösterreich,..das TINY hat 22m2,..
Auch bin ich verwundert,das man auf sein Eigen Grund und Boden,mit div.Abgaben an die Gemeinde,nicht alles "einfach"abstellen darf(Wohnwagen,anhänger),..
Anfang Juni beschäftigt sich ein Bausachverständiger mit meinem Vorhaben,..gebe Bescheid,was rauskommt..
MfG.Mario

alles2
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Re: TINY Haus

Beitrag von alles2 » 28.05.2020, 23:08

Wenn es einen Anbieter oder Hersteller für das Wohnobjekt gibt, könntest eventuell seine "Expertise" diesbezüglich einholen.

Dahingehend gibt es keine national gültige Rechtsgrundlage, weshalb man sich eben an die behördlichen Ansprechpartner (Landesregierung und/oder Bürgermeister) wenden sollte.

Das mit dem Bausachverständigen ist so eine Sache...bin schon mit einigen Dingen konfrontiert worden, bei denen es seitens eines Architekturbüros oder Baugutachter keine Einwände geben sollte. Nur wenn die Gemeinde da nicht mitspielt, weil diese gewisse Kriterien anders sieht, kann man schwer dagegen angehen.
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schanzenpeter
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Re: TINY Haus

Beitrag von schanzenpeter » 29.05.2020, 15:50

Der Link ist dir sicher nützlich. Was ich noch gehört habe, beim ständigen Wohnen muss das Grundstück aufgeschlossen sein (Kanal) usw. Es ist dann ein Haus, egal ob auf Rädern oder nicht. Das habe ich aber nur vom Hören-Sagen. In Deutschland ist es jedenfalls Pflicht.
https://www.wohnwagon.at/tiny-house-baurecht/

Yum42
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Re: TINY Haus

Beitrag von Yum42 » 29.05.2020, 17:19

Hallo Schanzpeter, Danke, habe den Link schon gekannt, ja Deutschland ist diesbezüglich(TINY House) schon ein bisschen weiter.
Wie gesagt,würde ich ohnehin einen Aufgeschlossenen Baugrund in Betracht ziehen,mit sämtlichen Anschlüssen.Mir geht es wirklich darum,ob schon jemand,mit TINY House,er geschaft hat,sich legal auf ein Grundstück zu stellen,und darin Wohnt.
Danke für die Antworten
MfG.Mario

Mona Lisa
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Re: TINY Haus

Beitrag von Mona Lisa » 02.06.2020, 11:13

Ich beziehe mich in meiner Antwort auf die NÖ Bauordnung: Ein Tiny-Haus bedarf genauso einer Bewilligung wie jedes andere Bauwerk. Bei Baulandwidmung - ohne Bebauungsplan - muss sich das Haus trotzdem ins Ortsbild einfügen, es ist dabei egal, ob man es dauernd oder nur zeitweise bewohnt. Sobald ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben eingereicht wird, sind außerdem die Aufschließungskosten fällig (Aufschließungsabgabe). Kanal- und Wasseranschlussabgabe sind mit Fertigstellung zu entrichten.
Als zusätzliches Kriterium gilt auch, ob es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt oder z. B. um ein Weltkulturerbe, da man diese Auszeichnung ja auch auf Grund besonderer örtlicher Bebauung/Beschaffenheit (wie z. B. in der Wachau) erhält und diese wieder verlieren kann, so sich die Gemeinden nicht an gewisse Regeln halten.
Es gibt auf jeden Fall keine Antwort auf diese Frage, die auf JEDE niederösterr. Gemeinde anzuwenden ist, da jede Gemeinde andere Richtlinien hat (Bebauungsplan oder nicht, Widmungen, Gefahrenzonen,....). Es ist jeder Fall einzeln zu beurteilen, auch wohin das Haus gestellt werden soll. Die NÖ Bauordnung trifft zwar auf alle nö. Gemeinden zu, man darf diese aber nicht 1:1 umsetzen, da mitunter auch die NÖ Raumordnung noch eine Rolle dabei spielt. Darum ist es nicht zielführend, als Laie die Bauordnung zu lesen und das Gelesene als gegeben anzunehmen - dafür haben auch die Gemeinden eigene Bausachverständige, die sich mit der Materie bestens auskennen und auch die nötigen Zusammenhänge zw. Bau- und Raumordnung herstellen können.

Yum42
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Re: TINY Haus

Beitrag von Yum42 » 03.06.2020, 20:12

Hallo Mona Lisa,.Ja Danke, Leider ist es Von Gemeinde zu Gemeinde verschieden,..es ist etwas mühsam,..da findest einen Bauplatz,dann erst mal das rechtliche abklären, und dann ist Event.das Grundstück Verkauft.
Aber es wird ich werde mich reinhängen.
Danke nochmals..
LG.Mario

Yum42
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TINY Haus

Beitrag von Yum42 » 26.12.2020, 11:37

Hallo zusammen,...Seit den letzten Einträgen 3.6.20 ist seitens der Behörde nicht`s zustande gekommen,..
auch eine Rechtliche Auskunft, hat mir nicht den Erhofften Lichtblick gebracht. Dennoch habe ich eine Idee, welche eventuell greifen könnte.

Meine Frage Diesbezüglich. Es heißt doch, lt. Baugesetz , Kein Wohnwagen oder Wohnmobil auf Grundstück!(wenn ich den Sachverhalt Richtig verstanden Habe), ausgenommen, es steht in einem Carport oder man "baut" etwas "drüber"!

so gesehen müsste es dann auch bei einem Tiny House rechtlich sein?

denn dann ist es ja ein Überdachter Einstellplatz,.. Wofür ich nur eine Bauanzeige machen müsste,gg

Mal gespannt, was Ihr dazu sagt,..

lg,mario

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Re: TINY Haus

Beitrag von alles2 » 26.12.2020, 14:54

Und mit welcher Begründung ging nichts weiter? Ich würde mir durch originelle Sichtweisen nicht die Finger verbrennen. Das kann gerne mal nach hinten losgehen. Wenn es jemand auf Dich abgesehen hat, findet der schnell mal was gegen Dich, das Du nicht bedacht haben könntest. Und das kann dann fatale Folgen haben, worüber Dir dann wohl nicht mehr zum Schmunzeln wäre. Daher mein Rat, sichere Dich rechtlich ab, bevor Du irgendwelchen Bauvorhaben nachgehst.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Yum42
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Re: TINY Haus

Beitrag von Yum42 » 27.12.2020, 11:51

Hallo Alles2,

seitens der Behörde steht immer noch das Ortsbild als häufigste Sache, wegen einer Absage, auch wurde schon der U-Wert in Erwägung gebracht.(einerseits braucht man bei Gebäuden unter 50m2 Keinen Energieausweis, jedoch einen U-Wert unter 35, Wie Jetzt??)
Wegen dem Ortsbild, in tentiere eh nicht Mitten im Ort das Tiny hinzustellen, eher Ländlichen raum. Selbst neben einem kleinen "Gewerbegebiet", wo ein Bauernhof und Baugründe anschlieszen, Ortsbild-Absage!!!

Ich werde schon noch ein "rechtliches" Schlupfloch finden,.. Ich gebe bescheid, wie es ausgeht

danke nochmals für die Unterstützung...

lg,mario

isidoro
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Re: TINY Haus

Beitrag von isidoro » 27.12.2020, 17:32

Ich würde einmal bei der Gemeinde ein Vorprüfungsverfahren (gleich wie ein Bauantrag jedoch braucht der Grundeigentümer noch nicht zustimmen) beantragen und gleichzeitig bitten, welche Auflagen für eine
positive rechtliche Bewilligung noch fehlen bzw. was berichtigt oder abgeändert werden muss. Da dieses Bauwerk ständig bewohnt wird, ist anzunehmen, dass die gleichen Auflagen bzw. Infrastrukturbestimmungen (Weg, Schneeräumung, Müll, Wasser, Kanal, Heizung, Steuern, öffentliche Verkehrsverbindung, kein Widerspruch zum Flächenwidmung- Bebauungs- Naturschutz- Ortsbildplan u.s.w. kann auch örtlich verschieden sein) wie bei einem Wohnhaus gelten.

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