Rechtliche Konsequenzen nach Ghostwriting

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Eric
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Rechtliche Konsequenzen nach Ghostwriting

Beitrag von Eric » 26.05.2020, 12:14

Guten Tag,

meine Nichte überlegt, am Ende ihres Studiums einen Ghostwriter zu beauftragen, er ihr die Bachelorarbeit schreibt. Ich weiß nicht, was ich davon halten soll. Klar, wie will ihren Schnitt nicht zerstören, hat viel zu tun .. Aber droht ihr da nicht eine Klage seitens der Uni? Wegen Plagiat oÄ?

Würde gern mal eure Erfahrungen damit hören, falls es welche gibt.

Viele Grüße.



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Rechtliche Konsequenzen nach Ghostwriting

Beitrag von alles2 » 26.05.2020, 17:19

Strafrechtlich wäre mir da nichts bekannt. Außer beispielsweise, wenn es einem ein Beruf mit viel Verantwortung ermöglicht und dabei was daneben geht, wo man draufkommt, dass es unberechtigt ausgeübt worden ist.

Natürlich kann man es probieren. Denn Arbeiten von Ghostwritern (es gibt sogar Agenturen dafür) lassen sich nicht so leicht von einer Software entlarven wie das Kopieren von Textpassagen. Man kann sich halt verdächtig machen, wenn es nicht mal vorher durchgelesen wurde. Nur sollte man sich schonmal berücksichtigungswürdige Gründe einfallen lassen, sollte es schiefgehen, damit eine etwaige Strafe geringer ausfallen könnte.

Gerade wenn man dadurch einen Titel erlangt, könnte die Bildungseinrichtung das bei der Behörde (Magistrat, BH) anzeigen, da es eine Verwaltungsübertretung

https://www.jusline.at/gesetz/univg/paragraf/116

wegen des unberechtigten Führens eines akademischen Grades

https://www.jusline.at/gesetz/univg/paragraf/88

darstellt. Also kein Strafgesetz, sondern vergleichbar wie wenn man beim Zu-schnell-Fahren erwischt wird.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Gegengleis
Beiträge: 147
Registriert: 28.09.2017, 10:51

Re: Rechtliche Konsequenzen nach Ghostwriting

Beitrag von Gegengleis » 03.07.2020, 22:14

Die Bildungseinrichtung ist eine Behörde.
Bei Ghostwriting handelt es sich um ein Vortäuschen von wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen. Kommt die Bildungseinrichtung dahinter so wird die Beurteilung der Abschlussarbeit für nichtig erklärt und der akademische Grad gemäß § 89 UG widerrufen sowie der Verleihungsbescheid eingezogen. Wird der Titel danach trotzdem geführt tritt vom Vorposter zitierter Fall ein.

mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Rechtliche Konsequenzen nach Ghostwriting

Beitrag von mastercrash » 04.07.2020, 16:25

Die von Gegengleis beschriebenen Konsequenzen können übrigens auch noch Jahre oder Jahrzehnte später eintreten.

Wenn auf das Bachelorstudium ein Masterstudium folgt und während des Masterstudiums die Sache herauskommt, werden auch die Voraussetzungen für das Masterstudium nicht mehr erfüllt und sie würde kurzerhand mitten im Studium exmatrikuliert.

Auch das spätere Master-Diplom oder gar Doktorat basiert auf den Bachelor und dahingehend kann es auch Probleme geben, wenn im Nachgang ein Aufbaustudium für null und nichtig erklärt wird.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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