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DSGVO Speicherdauer Überwachungskamera

Verfasst: 21.05.2020, 17:56
von GeyerAl
Liebes Forum!

Wie lange dürfen in Österreich Aufnahmen von Überwachungskameras gespeichert werden?
Max. 72h laut meiner Recherche.

Aber zb. Tankstellen oder Banken dürfen die Aufnahmen sicher länger aufbewahren oder? Welche Ausnahmen gibt es und wie kann ich überprüfen unter welche mein Fall fällt.

Ich danke ihnen!

Re: DSGVO Speicherdauer Überwachungskamera

Verfasst: 21.05.2020, 20:21
von alles2
Das mit den "3 Tagen" findet sich in § 13 Abs.3 Datenschutzgesetz (DSG):
Aufgenommene personenbezogene Daten sind vom Verantwortlichen zu löschen, wenn sie für den Zweck, für den sie ermittelt wurden, nicht mehr benötigt werden und keine andere gesetzlich vorgesehene Aufbewahrungspflicht besteht. Eine länger als 72 Stunden andauernde Aufbewahrung muss verhältnismäßig sein und ist gesondert zu protokollieren und zu begründen.
Eine Ausnahme würde es eben darstellen, wenn die Aufnahmen als Beweismittel zur Rechtsverfolgung benötigt werden. Diese Sequenzen dürfen darüber hinaus "sichergestellt" werden. Entsprechend § 12 Abs.3 Z 2 DSG kann die Datenverarbeitung im überwiegenden berechtigten Interesse und verhältnismäßig sein, wenn die Videoüberwachung zum Schutz von Personen oder Sachen im Betrieb erforderlich ist; dies auf Grund bereits erfolgter Rechtsverletzungen (z.B. Diebstähle oder Sachbeschädigungen) oder eines in der Natur des Ortes liegenden besonderen Gefährdungspotentials, wie es in Banken, Juwelieren, Trafiken oder anderen öffentlich zugänglichen Orten (wie öffentliche Verkehrsmittel) angenommen wird.

Re: DSGVO Speicherdauer Überwachungskamera

Verfasst: 25.05.2020, 19:34
von Das_Pseudonym
Also Ich behaupte einmal die 3 Tage gelten für alle bei Privatpersonen bin Ich mir nicht sicher.
Wenn etwas passiert beispiel ein Überfall kann man die Daten länger (wie lange genau ka) speichern meines wissens.
ABER es gibt noch mehrere Anforderungen an so ein System!