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Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Verfasst: 10.06.2020, 12:11
von alles2
Ihr vermischt da zwei Dinge. Bevor ein Verfahren über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eröffnet wird, muss es zuerst beantragt und darüber positiv entschieden werden. Der begründete Antrag wurde vom Beklagten eingereicht, den das Gericht aufgrund der darin enthaltenen Behauptungen akzeptierte. Nur darauf beziehen sich Deine Zeilen!

In weiterer Folge fand ein ordentliches Verfahren diesbezüglich statt und dabei steht einem Richter/Rechtspfleger die im juristischen Rahmen uneingeschränkte Entscheidungsbegründung zu.

Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Verfasst: 10.06.2020, 12:54
von Zitrone
Vielen Dank für die Auskunft!
Unser Rechtsanwalt macht uns keine großen Hoffnungen, mein Mann hat bereits mit 7 verschiedenen Leuten bei Gericht und Justiz telefoniert. Man kann wohl wirklich nichts dagegen unternehmen...
Bis auf die Rechtspflegerin waren alle sehr zuvorkommend, interessiert, haben sogar zurückgerufen. Die Rechtspflegerin war sehr präpotent und meinte nur, mein Mann solle sich das gefälligst von seinem Rechtsanwalt erklären lassen.
Und es wäre eh ein Einspruch binnen 14 Tagen möglich.
Dabei haben alle anderen Stellen uns leider bestätigt, dass hier leider kein Rechtsmittel mehr gültig ist.
Wir erwarten jetzt noch einen Rückruf von einer Richterin, aber große Hoffnungen machen wir uns keine mehr.
Ich verstehe nicht, dass es nicht irgendwo eine Ausnahmeregelung gibt für solche Fälle.

Re: Ordnungswidrige Zustellung behördlicher Dokumente

Verfasst: 11.06.2020, 14:46
von alles2
Es könnte noch außerordentliche Instanzen geben. Der Verfassungsgerichtshof wurde bereits erwähnt, wenngleich eher wenig erfolgsversprechend. Es soll sogar Leute geben, die (natürlich in anderen Angelegenheiten) den EuGH bemühen. Ist alles nicht nur sehr strapaziös, sondern die Verhältnismäßigkeit würde ich in dem Fall in Frage stellen, falls man dafür überhaupt zuständig wäre.
Du könntest es auch an den Volksanwalt herantragen und wer weiß, ob und was er dazu zu sagen hat.

Wenn man sich von der Justiz gefrotzelt fühlt und die Gesetzeslage keine rechtliche Handhabe mehr vorsieht, kann man auch zu außergewöhnlichen Maßnahmen setzen, um das Gericht auf die Misshelligung aufmerksam zu machen, auf Trab zu halten oder auf den Leim zu gehen. Nachdem jeder Antrag zu behandeln ist, könntest Du beispielsweise einen Wiederaufnahme des Verfahrens bzw. gegen den letzten Beschluss oder die Entscheidung der Rechtspflegerin einreichen. Soweit ich weiß, ist das nicht mit Kosten verbunden, weshalb Du nichts zu verlieren hättest. Allerdings solltest Du das nicht über Deinen Anwalt vornehmen lassen, da er sich dafür nicht erblöden lassen könnte. Damit lenkst Du zumindest die Aufmerksamkeit wieder auf diese Sache, so wie ihr das mit den Anrufen gemacht hat. Und wer weiß, wer sich aller den Antrag annehmen wird oder muss.

In dem Antrag schreibt Ihr alles das rein, was in der Akte noch nicht erwähnt oder behandelt wurde und warum die Hypothese des Gerichts daher nicht der Wirklichkeit entsprechen kann. Jemand vom Gericht würde sich dann damit auseinandersetzen. Es ist einfach realitätsfremd, dass sich in der "Tote Hose"-Gegend gerade an dem Tag der Zustellung ein Wildfremder "zielgerichtet" zu der Adresse begibt, um ein Schreiben von einer Tür herunterreißt, um es gegenüber dem Bewohner zu unterdrücken. Da ist es realistischer, dass die Person, die sich mit einer Exekution konfrontiert sieht, alles unternimmt, um das Unheil mit allen unredlichen Mitteln abzuwenden.

Aber sprich mal Deinen Anwalt auf eine etwaige Nichtigkeitsklage nach § 529 ZPO und Wiederaufnahmeklage nach § 530 ZPO an. Nur in Bezug auf die StPO habe ich Kenntnisse dazu, weshalb ich in Deinem Fall nicht wirklich was dazu beitragen kann.