Konsequenzen bei Audiomitschnitt einer Hauptverhandlung nach StPO
Verfasst: 16.05.2020, 01:53
Hallo
Ein nicht angekündigter Audiomitschnitt bei einer Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter des LG nach österr. StPO soll ja grundsätzlich nicht zulässig sein (siehe bspw. OGH 6Ob82/18d ).
Welche rechtlichen Konsequenzen (Strafen, Klagen, ...) wären denn konkret denkbar wenn ein solcher Audiomitschnitt später vom Angeklagten im Bedarfsfall rein zweckgebunden als Beweis vorgelegt werden sollte, dass z.B. eine nicht unwesentlich schuld- bzw. strafrelevante Aussage bei seiner Vernehmung vor Gericht zu seinen Ungunsten nicht im Verhandlungsprotokoll mit aufgenommen worden ist?
Mit Dank und freundlichen Grüßen
Ein nicht angekündigter Audiomitschnitt bei einer Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter des LG nach österr. StPO soll ja grundsätzlich nicht zulässig sein (siehe bspw. OGH 6Ob82/18d ).
Welche rechtlichen Konsequenzen (Strafen, Klagen, ...) wären denn konkret denkbar wenn ein solcher Audiomitschnitt später vom Angeklagten im Bedarfsfall rein zweckgebunden als Beweis vorgelegt werden sollte, dass z.B. eine nicht unwesentlich schuld- bzw. strafrelevante Aussage bei seiner Vernehmung vor Gericht zu seinen Ungunsten nicht im Verhandlungsprotokoll mit aufgenommen worden ist?
Mit Dank und freundlichen Grüßen