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Konsequenzen bei Audiomitschnitt einer Hauptverhandlung nach StPO

Verfasst: 16.05.2020, 01:53
von avid apprenticius
Hallo

Ein nicht angekündigter Audiomitschnitt bei einer Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter des LG nach österr. StPO soll ja grundsätzlich nicht zulässig sein (siehe bspw. OGH 6Ob82/18d ).

Welche rechtlichen Konsequenzen (Strafen, Klagen, ...) wären denn konkret denkbar wenn ein solcher Audiomitschnitt später vom Angeklagten im Bedarfsfall rein zweckgebunden als Beweis vorgelegt werden sollte, dass z.B. eine nicht unwesentlich schuld- bzw. strafrelevante Aussage bei seiner Vernehmung vor Gericht zu seinen Ungunsten nicht im Verhandlungsprotokoll mit aufgenommen worden ist?

Mit Dank und freundlichen Grüßen

Re: Konsequenzen bei Audiomitschnitt einer Hauptverhandlung nach StPO

Verfasst: 16.05.2020, 03:41
von alles2
Mir würde nur § 120 StGB einfallen, der auch aus dem von Dir genannten OGH-Urteil zu entnehmen ist. Allerdings bezieht sich das meines Wissens auf nicht öffentliche Verhandlungen, Privatgespräche oder wenn es Dritten zugänglich gemacht wird. Wenn das jetzt ein öffentliches Strafverfahren war, wüsste ich nicht so recht, warum das nach diesem Gesetz in der von Dir geschilderten Situation strafbar wäre.

In weiterer Folge wäre zu klären, ob es als Beweis vor dem Gericht gewertet werden kann. Im Falle eines rechtfertigenden Notstands wäre es zulässig.