Konsequenzen bei Audiomitschnitt einer Hauptverhandlung nach StPO

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avid apprenticius
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Konsequenzen bei Audiomitschnitt einer Hauptverhandlung nach StPO

Beitrag von avid apprenticius » 16.05.2020, 01:53

Hallo

Ein nicht angekündigter Audiomitschnitt bei einer Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter des LG nach österr. StPO soll ja grundsätzlich nicht zulässig sein (siehe bspw. OGH 6Ob82/18d ).

Welche rechtlichen Konsequenzen (Strafen, Klagen, ...) wären denn konkret denkbar wenn ein solcher Audiomitschnitt später vom Angeklagten im Bedarfsfall rein zweckgebunden als Beweis vorgelegt werden sollte, dass z.B. eine nicht unwesentlich schuld- bzw. strafrelevante Aussage bei seiner Vernehmung vor Gericht zu seinen Ungunsten nicht im Verhandlungsprotokoll mit aufgenommen worden ist?

Mit Dank und freundlichen Grüßen



alles2
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Re: Konsequenzen bei Audiomitschnitt einer Hauptverhandlung nach StPO

Beitrag von alles2 » 16.05.2020, 03:41

Mir würde nur § 120 StGB einfallen, der auch aus dem von Dir genannten OGH-Urteil zu entnehmen ist. Allerdings bezieht sich das meines Wissens auf nicht öffentliche Verhandlungen, Privatgespräche oder wenn es Dritten zugänglich gemacht wird. Wenn das jetzt ein öffentliches Strafverfahren war, wüsste ich nicht so recht, warum das nach diesem Gesetz in der von Dir geschilderten Situation strafbar wäre.

In weiterer Folge wäre zu klären, ob es als Beweis vor dem Gericht gewertet werden kann. Im Falle eines rechtfertigenden Notstands wäre es zulässig.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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