Willkürliche Aktion seitens Staatsanwaltschaft
Verfasst: 14.05.2020, 00:02
Guten Abend,
Ich habe vor Monaten eine Anzeige wegen Betruges direkt an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eröffnet und wenig später auch wieder eingestellt. Was mich in dieser Sache jedoch wundert, keiner der von mir genannten Belastungszeugen wurden einvernommen. Der Entlastungszeuge seitens Beschuldigtenseite jedoch schon.
Da ich mir dachte, dass es sich hierbei um einen Fehler handeln muss, habe ich einen Fortführungsantrag eingebracht und auf diesen Umstand nochmals mehrmals explizit hingewiesen und die Einvernahme der Zeugen unter anderem sogar gefordert. Der Fortführungsantrag wurde mittels Stellungnahme durch die Staatsanwaltschaft bestritten und zur Vorlage beim Gericht gebracht. Die Staatsanwaltschaft führte in diesem Zusammenhang aus, es sei nicht davon auszugehen, dass dadurch neue Beweisergebnisse zum Vorschein kommen.
Ich habe unverzüglich neuerlich (diesmal direkt an das zu entscheidende Gericht) auf die fehlenden Zeugeneinvernahmen hingewiesen und den Zeugen über seinen Anwalt sogar selbst kontaktiert und diesen gebeten mir schriftlich mitzuteilen, ob er die von mir in meiner eingebrachten Anzeige geschilderten Vorgänge bestätigen kann, in welchem Umfang und er bereit ist eine Zeugenaussage zu leisten. Er teilte mir schriftlich mit, er kann sämtliche Vorgänge bestätigen und ist zu einer Zeugenaussage bereit. Das Schreiben des Zeugen habe ich meinem Schreiben an das Gericht beigefügt. Zusätzlich habe ich es der Staatsanwaltschaft geschickt.
Das Gericht ist der Ansicht der Staatsanwaltschaft gefolgt. Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt. Selbstverständlich habe ich nun 90 Euro zu zahlen. Die Frage ist nur wofür - wegen Unfähigkeit der Staatsanwaltschaft?
Der Richter teilte mir mit, sollte es neue Beweisergebnisse geben, so kann ich einen Fortführung des Ermittlungsverfahren bestreben. Die Staatsanwaltschaft teilte mir in einem Telefonat nur mit "keine Zeit für Diskussionen".
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Nun meine Fragen:
1. wie kann die Staatsanwaltschaft bereits vor einer Einvernahme eines Zeugen wissen, was dieser Zeuge aussagen kann und was nicht?
2. wie und warum kann es seitens der Staatsanwaltschaft unterlassen werden, einen Zeugen zu vernehmen, trotz mehrmaligen Hinweis auf die Notwendigkeit der Einvernahme?
3. wie kann die Staatsanwaltschaft es unterlassen, einen Zeugen, der aufgrund meines Bestrebens bereits schriftlich versicherte, dass er die gegenständlichen Betrugshandlungen bezeugen kann, einzuvernehmen?
4. wie bezeichnet man eine solche Vorgehensweise, ist es Willkür oder Amtsmissbrauch - gibt es dafür eine Amtshaftung?
Ich meine irgendetwas läuft hier gehörig schief:
Es ist nun der Fall, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt ist. Ich jedoch betrogen wurde und sogar einen Zeugen habe, der diesen Betrug an mir bestätigen kann. Die Staatsanwaltschaft möchte diese Sache offensichtlich nicht verfolgen.
Wie ist die richtige Vorgehensweise in dieser Angelegenheit. Da kein Rechtsmittel gegen den Beschluss vom Gericht möglich ist, kann ich dahingehend nichts mehr machen. Muss ich nun die Aufgaben der Staatsanwaltschaft und Polizei übernehmen und diesen Zeugen selbst einvernehmen, damit ich ein Schriftstück habe, das aussagekräftig genug ist, dass sich die Staatsanwaltschaft doch noch erbarmt ihre Arbeit ordentlich zu erledigen?
Ich sollte wohl gegen den/die zuständigen Staatsanwalt/in eine Beschwerde einbringen, oder was für einen Rat könnt ihr mir geben? Wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank und beste Grüße
Ich habe vor Monaten eine Anzeige wegen Betruges direkt an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eröffnet und wenig später auch wieder eingestellt. Was mich in dieser Sache jedoch wundert, keiner der von mir genannten Belastungszeugen wurden einvernommen. Der Entlastungszeuge seitens Beschuldigtenseite jedoch schon.
Da ich mir dachte, dass es sich hierbei um einen Fehler handeln muss, habe ich einen Fortführungsantrag eingebracht und auf diesen Umstand nochmals mehrmals explizit hingewiesen und die Einvernahme der Zeugen unter anderem sogar gefordert. Der Fortführungsantrag wurde mittels Stellungnahme durch die Staatsanwaltschaft bestritten und zur Vorlage beim Gericht gebracht. Die Staatsanwaltschaft führte in diesem Zusammenhang aus, es sei nicht davon auszugehen, dass dadurch neue Beweisergebnisse zum Vorschein kommen.
Ich habe unverzüglich neuerlich (diesmal direkt an das zu entscheidende Gericht) auf die fehlenden Zeugeneinvernahmen hingewiesen und den Zeugen über seinen Anwalt sogar selbst kontaktiert und diesen gebeten mir schriftlich mitzuteilen, ob er die von mir in meiner eingebrachten Anzeige geschilderten Vorgänge bestätigen kann, in welchem Umfang und er bereit ist eine Zeugenaussage zu leisten. Er teilte mir schriftlich mit, er kann sämtliche Vorgänge bestätigen und ist zu einer Zeugenaussage bereit. Das Schreiben des Zeugen habe ich meinem Schreiben an das Gericht beigefügt. Zusätzlich habe ich es der Staatsanwaltschaft geschickt.
Das Gericht ist der Ansicht der Staatsanwaltschaft gefolgt. Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt. Selbstverständlich habe ich nun 90 Euro zu zahlen. Die Frage ist nur wofür - wegen Unfähigkeit der Staatsanwaltschaft?
Der Richter teilte mir mit, sollte es neue Beweisergebnisse geben, so kann ich einen Fortführung des Ermittlungsverfahren bestreben. Die Staatsanwaltschaft teilte mir in einem Telefonat nur mit "keine Zeit für Diskussionen".
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Nun meine Fragen:
1. wie kann die Staatsanwaltschaft bereits vor einer Einvernahme eines Zeugen wissen, was dieser Zeuge aussagen kann und was nicht?
2. wie und warum kann es seitens der Staatsanwaltschaft unterlassen werden, einen Zeugen zu vernehmen, trotz mehrmaligen Hinweis auf die Notwendigkeit der Einvernahme?
3. wie kann die Staatsanwaltschaft es unterlassen, einen Zeugen, der aufgrund meines Bestrebens bereits schriftlich versicherte, dass er die gegenständlichen Betrugshandlungen bezeugen kann, einzuvernehmen?
4. wie bezeichnet man eine solche Vorgehensweise, ist es Willkür oder Amtsmissbrauch - gibt es dafür eine Amtshaftung?
Ich meine irgendetwas läuft hier gehörig schief:
Es ist nun der Fall, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt ist. Ich jedoch betrogen wurde und sogar einen Zeugen habe, der diesen Betrug an mir bestätigen kann. Die Staatsanwaltschaft möchte diese Sache offensichtlich nicht verfolgen.
Wie ist die richtige Vorgehensweise in dieser Angelegenheit. Da kein Rechtsmittel gegen den Beschluss vom Gericht möglich ist, kann ich dahingehend nichts mehr machen. Muss ich nun die Aufgaben der Staatsanwaltschaft und Polizei übernehmen und diesen Zeugen selbst einvernehmen, damit ich ein Schriftstück habe, das aussagekräftig genug ist, dass sich die Staatsanwaltschaft doch noch erbarmt ihre Arbeit ordentlich zu erledigen?
Ich sollte wohl gegen den/die zuständigen Staatsanwalt/in eine Beschwerde einbringen, oder was für einen Rat könnt ihr mir geben? Wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank und beste Grüße