Formfehler handschriftliches Testament

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cobra98
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Formfehler handschriftliches Testament

Beitrag von cobra98 » 13.05.2020, 22:51

Ist es erlaubt das man im letzten Willen die Person nicht korrekt schreibt?
zB Marco Knusper das dort steht Marca Knusper (erfundene Namen)
Ist es dann dennoch gültig wenn die Ansprechperson im Krankenhaus diese Person war oder
wie bei einem Flugticket muss der Name übereinstimmen mit dem vom Pass?

Inwiefern sind Rechtschreibfehler, Formfehler oder ein nicht ganz richtig geschriebener Name ein Problem für ein Testament um es für ungültig erklären zu lassen?

Im Prinzip stand nur Ich ...... setze hiermit Herrn .... als meinen alleinigen Erben meines gesamten Vermögens mit sofortiger Wirksamkeit ein, auch für laufende Geschäfte.

Graz, den .... 2020

Ist es dann legitim das die Unterschrift dann nicht die verwendet wird was er auf jedem Dokument verwendet hatte,
sondern ausschreibt?



alles2
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Re: Formfehler handschriftliches Testament

Beitrag von alles2 » 14.05.2020, 02:52

Unabhängig von diversen unwesentlichen Fehlern, bleibt ein unterschriebenes, rechtskonformes Testament gültig, sofern man weiß, was und wer eindeutig gemeint ist. Die Person muss bekannt und identifizierbar sein.

Auch die Unterschrift darf von der gewohnten Fasson abweichen, solange zweifelsfrei feststeht, dass es vom Erblasser stammt. Es muss nicht einmal der volle Name umfassen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

cobra98
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Re: Formfehler handschriftliches Testament

Beitrag von cobra98 » 15.05.2020, 15:31

Das der Vorname falsch geschrieben wird ist irrelevant? O statt a?
Was versteht man unter Rechtskonform?

alles2
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Re: Formfehler handschriftliches Testament

Beitrag von alles2 » 15.05.2020, 16:55

Wie gesagt, Rechtschreibfehler sind bei einer benoteten Schularbeit von Bedeutung, aber nicht bei einem eindeutig ausformulierten Testament.

Rechtskonform wäre es, sofern im Wesentlichen das ABGB nicht verletzt wird. Du kannst Dich dabei an § 532 bis 543, § 546 bis 560, § 563 bis 572, § 575 bis 591 und § 601 ABGB orientieren.

Mir ist schon bewusst, dass Du gerne was anderes lesen und das Testament mit allen Mitteln bekämpfen möchtest. Aber mehr wie die Realität vor Augen zu führen kann ich auch nicht :roll:
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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