Grundstücksgrenze
Verfasst: 11.05.2020, 16:52
Wegen Grenzunstimmigkeiten wurde neu vermessen und ein Tauschvertrag zwischen zwischen den A und B errichtet, in dem festgehalten ist, dass sie einander für kein bestimmtes Ausmaß bzw. noch für einen bestimmten Zustand der getauschten Grundstücke haften.
Auf einem Teil der getauschten Fläche, die vorher A gehörte, steht eine Mauer, die von A seinerzeit errichtet wurde und nun eigentlich auf dem Grundstück von B steht. Meine Frage: ist der neue Besitzer B des Grundstücks für den Erhalt bzw.Abriß der Mauer zuständig oder der Erbauer A der Mauer, obwohl ihm dieser Teil des Grundstücks nicht mehr gehört?
Vielen Dank.
mfg R.M.
Auf einem Teil der getauschten Fläche, die vorher A gehörte, steht eine Mauer, die von A seinerzeit errichtet wurde und nun eigentlich auf dem Grundstück von B steht. Meine Frage: ist der neue Besitzer B des Grundstücks für den Erhalt bzw.Abriß der Mauer zuständig oder der Erbauer A der Mauer, obwohl ihm dieser Teil des Grundstücks nicht mehr gehört?
Vielen Dank.
mfg R.M.