Grundstücksgrenze

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ree12
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Grundstücksgrenze

Beitrag von ree12 » 11.05.2020, 16:52

Wegen Grenzunstimmigkeiten wurde neu vermessen und ein Tauschvertrag zwischen zwischen den A und B errichtet, in dem festgehalten ist, dass sie einander für kein bestimmtes Ausmaß bzw. noch für einen bestimmten Zustand der getauschten Grundstücke haften.
Auf einem Teil der getauschten Fläche, die vorher A gehörte, steht eine Mauer, die von A seinerzeit errichtet wurde und nun eigentlich auf dem Grundstück von B steht. Meine Frage: ist der neue Besitzer B des Grundstücks für den Erhalt bzw.Abriß der Mauer zuständig oder der Erbauer A der Mauer, obwohl ihm dieser Teil des Grundstücks nicht mehr gehört?
Vielen Dank.
mfg R.M.



isidoro
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Re: Grundstücksgrenze

Beitrag von isidoro » 11.05.2020, 20:49

Die Regelung wer für was zuständig ist sollte im Tauschvertrag stehen. Ich hoffe, dass es kein 08/15 Tauschvertrag ist.

ree12
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Re: Grundstücksgrenze

Beitrag von ree12 » 12.05.2020, 11:38

Danke für Info! Leider ist keine derartige Regelung vermerkt, sondern bloß wie schon oben angeführt:
dass sie einander für kein bestimmtes Ausmaß bzw. noch für einen bestimmten Zustand der getauschten Grundstücke haften.
Was heißt in einem Vertrag "noch für einen bestimmten Zustand der getauschten Grundstücke haften"?

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