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Anzeige wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht

Verfasst: 08.05.2020, 19:25
von Anton Pammer
Hallo,

als ich heute mit dem Auto auf dem Weg nachhaus war, bin ich mit ich mit zwei Leuten aus der Umgebung aneinandergeraten. Die beiden "Damen" spazierten in der Mitte der Straße, und ohne sich zu mir umzudrehen hielt mir eine der Beiden eine Hand endgegen, und schrie los ich müsse langsamer fahren, da sich angeblich Kinder auf der Straße befänden. (Die waren dutzende Meter entfernt und hinter einer gefährlichen Kurve außer Sichtweite. Ich war im Übrigen schon lange vorher 10 Km/h unter Höchstgeschwindigkeit, und rollte jetzt mit Schrittgeschwindigkeit)
Im Vorbeifahren hat sie mir dann auf die Fensterscheibe gehaut und weitergeschrien. Ich würde jetzt gerne wissen ob man eine Anzeige wegen dem unverantwortlichen Verhalten mit den Kindern durchbringen könnte, wie das aussehen würde, und was man sonst so erreichen könnte.

Re: Anzeige wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht

Verfasst: 11.05.2020, 19:07
von Gegengleis
Der Tatbestand der Nötigung ist jedenfalls erfüllt. Wenn Sie Schäden an der Scheibe haben dann wohl auch Sachbeschädigung.

Re: Anzeige wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht

Verfasst: 12.05.2020, 06:49
von Hank
…die Frauen, sprich Mütter haben doch wohl nur die körperliche Unversehrtheit der Kinder im Auge gehabt. Die Frage wird daher eher sein, ob ihnen in der konkreten Situation eine schonendere Vorgangsweise zumutbar gewesen wäre…