wie heißt das entsprechende Gesetz?

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RLoib
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wie heißt das entsprechende Gesetz?

Beitrag von RLoib » 07.05.2020, 19:42

Hi,

Bitte um Hilfe! Warum ist zB die Gurtpflicht beim Autofahren keine Freiheitseinschränkung? Warum kann ich das nicht selbst für mich entscheiden? Welche gesetzliche Regelung kommt bei diesem Prinzip zur Anwendung, awie nennt sich das?

Ich hoffe, es war verständlich, was ich meine... vielen Dank für die Hilfe! :)



alles2
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Re: wie heißt das entsprechende Gesetz?

Beitrag von alles2 » 08.05.2020, 03:59

Konkret kann ich das auch nicht sagen. Daher belasse ich es vorerst bei einigen Denkansätzen.

Die Anschnallpflicht gilt zumeist nur auf öffentlichen Verkehrsflächen. Und dem sie gehört, der darf auch die Regeln für die Benutzung festlegen. Wenn man die "Spielwiese" des Staates nutzen möchte, hat man sich auch an die Regeln zu halten. Nicht anders verhält es sich bei Deinem Eigentum, bei der Du es auch in der Hand haben möchtest, wer es unter welchen Umständen nutzen darf. Zu den Anfangszeiten des Gurtes war das Anschnallen noch freiwillig, bis eben der Staat (von mir aus durch Studien oder andere Belege) zu der Überzeugung gelangte, dass es ein Stück zur Sicherheit eines jeden Verkehrsteilnehmer beiträgt. Man darf nicht vergessen, dass nicht nur Gefahr von sich aus geht (dann könnte man sich auf die Eigenverantwortung berufen), sondern man durch andere unfreiwillig in ein Unfall verwickelt werden kann, der unberechenbar sein kann. Daher gilt es Maßnahmen zu setzen, um die Allgemeinheit so gut wie möglich zu schützen. Und wie überall im leben, gilt es Gefahrenquellen möglichst zu beseitigen.

Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit der anderen beginnt. Anders gesagt, jeder hat das Recht auf persönliche Freiheit, sofern er die Rechte der anderen nicht verletzt. Denn jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. So ungefähr lautet ein Grundgesetz, dem der Staat folgen muss. Und weil wir Menschen nun mal Fehler machen und andere davon betroffen sein können, gilt es dem möglichst entgegenzuwirken. Wenn dem nicht so wäre, wäre die Idee eines Gurtes ohnehin völlig sinnlos gewesen. So gesehen haben wir es uns selbst zuzuschreiben.

Soll nur zum Nachdenken anregen ;-)
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

schanzenpeter
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Re: wie heißt das entsprechende Gesetz?

Beitrag von schanzenpeter » 08.05.2020, 12:41

Gesetzliche Grundlage:
§ 106 KFG 1967 Personenbeförderung

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