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Frage zu Teilungsvertrag

Verfasst: 06.05.2020, 21:22
von ree12
Liebe Forumsmitglieder!

Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe ein Grundstück geerbt, das 1980 wegen Grenzunstimmungskeiten vermessen wurde. Leider habe ich nur den Teilungsplan, den Gerichtsbeschluß, aber keinen Teilungsvertrag. Der Verfasser des Teilungsvertrages ist schon verstorben.
Jetzt meine Frage, liegt ein Teilungsvertrag beim zuständigen Gericht auf und kann man diesen einsehen?
Vielen Dank, lg R.

Re: Frage zu Teilungsvertrag

Verfasst: 07.05.2020, 11:56
von MG
Alle Urkunden, die für eine Eintragung/Löschung/Änderung im Grundbuch erforderlich waren, müssen dem jeweiligen Antrag angeschlossen werden und beim Gericht in die Urkundensammlung (früher Papier, heute elektronisch) aufgenommen werden.

Im Grundbuchsauzug finden Sie zu jeder Eintragung links davon eine Zahl samtJahreszahl (12324/1988), das ist die Aktenzahl ("Tagebuchzahl") und zu dieser sind in der Urkundensammlung die jeweilige/n Urkunde/n auch registriert.

Da diese Änderung schon länger zurück liegt, müssen Sie aufs Gericht gehen und dort Einsicht in die Papier-Urkundensammlung nehmen, und können dann die für Sie wichtigen Urkunden kopieren oder kopieren lassen.

Zur Zeit sollten Sie dafür unbedingt vorher das Gericht anrufen, da uU eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at