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Ordergebühren abschreiben

Verfasst: 04.05.2020, 21:22
von Jusliner85
Hallo!

Werden Spesen wir Ordergebühren oder Depotentgelt beim Aktienhandel bei der Steuererklärung akzeptiert?

Liebe Grüße

Re: Ordergebühren abschreiben

Verfasst: 04.05.2020, 22:34
von mastercrash
Wenn Sie Privat im Nicht-Betrieblichen Bereich ein Depot haben, sind diese Gebühren leider nicht steuerlich absetzbar (§ 20 Abs 2 EStG). Wenn ein Unternehmen ein Depot unterhält spräche meines Wissens nichts dagegen die Depotgebühren als Betriebsausgaben steuerlich abzusetzen.

Re: Ordergebühren abschreiben

Verfasst: 04.05.2020, 22:52
von Jusliner85
Das heißt man kann z. B. GmbH anmelden und dann wirds akzeptiert?

Re: Ordergebühren abschreiben

Verfasst: 05.05.2020, 01:23
von alles2
Was Finanzen anbelangt, bin ich leider nicht so sattelfest. Hätte zwar einen Bekannten, der dahingehend mit allen Wassern gewaschen ist, nur möchte ich ihn um diese Zeit nicht anrufen bzw. ist er mehr beim deutschen Finanzwesen zuhause.

Daher wollte ich Dir anraten, beim Finanzamt anzurufen, weil die Thematik, in die Dich der Vorposter gelenkt hat, komplexer sein dürfte als im privatem Bereich. Aber auch weil er sich nicht ganz sicher ist, habe ich mich auf die Suche beim Finanzamt begeben. In Findok-Nr 19973 bzw. BMF-010203/0171-IV/6/2018 findet man unter dem Punkt 1515 folgende Zeilen:

"Depotgebühren sind Betriebsausgaben, wenn sie für im Betriebsvermögen befindliche Wertpapiere anfallen, deren Erträge nicht der Endbesteuerung unterliegen (siehe Rz 4853 ff)."

Wenn es aber um nichtabzugsfähige Ausgaben geht, findet man auf der Seite des "Bundesministeriums für Finanzen" und des "Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort" (Unternehmensservice Portal) jeweils folgende Informationen:

"Aufwendungen und Ausgaben, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen oder mit Einkünften, die einem besonderen Steuersatz in Höhe von 25, 27,5 oder 30 Prozent unterliegen (§§ 27a und 30a EStG), in Zusammenhang stehen. Nicht abzugsfähig sind daher z.B. Kontoführungsspesen oder Depotgebühren aufgrund des Zusammenhanges mit endbesteuerten Kapitaleinkünften oder Vertragserrichtungskosten für eine dem besonderen Steuersatz unterliegende Grundstücksveräußerung. Dies gilt auch im Falle der Regelbesteuerung (Option zur Tarifbesteuerung), ab dem Jahr 2016 ausgenommen bei Grundstücken."

Das ist aber zu steil für mich, um es auch nur irgendwie verstehen zu können. Ich schätze einfach mal, dass es von der Art des Unternehmen abhängen kann, ob die Gebühren als Betriebsausgaben von der Steuer abziehbar sind. Betreibst Du von mir einen Aktienhandel, dann wohl eher, als wenn es mit den unternehmerischen Tätigkeiten weniger zusammenhängen würde. Dieser Absatz ist allerdings wertfrei und unverbindlich!

Re: Ordergebühren abschreiben

Verfasst: 05.05.2020, 21:14
von mastercrash
Jusliner85 hat geschrieben:
04.05.2020, 22:52
Das heißt man kann z. B. GmbH anmelden und dann wirds akzeptiert?
Bei einer GmbH wäre dem wohl (anders als bei einer Personengesellschaft oder einem Einzelunternehmen) tatsächlich so, da die Erträge damit nicht endbesteuert wären.

Oder um die Frage mit einer Frage zu beantworten:
Wie hätten Sie denn vor dann das Kapital aus der GmbH raus zu bekommen (um es dann privat zu nutzen)?

Stellen Sie sich als Geschäftsführer ein (Arbeitsvertrag) zahlen Sie zusätzlich Einkommenssteuer. Schütten Sie die Erträge als Dividenden aus oder lassen Sie das Kapital auch einfach nur in der GmbH fällt noch Körperschaftssteuer an.

Kein guter Deal in meinen Augen nur um die Depotgebühren steuerlich geltend machen zu können...