Gewährleistungsansprüche EFH KV

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Duppel
Beiträge: 1
Registriert: 13.10.2010, 11:50

Gewährleistungsansprüche EFH KV

Beitrag von Duppel » 04.05.2020, 20:43

Hallo!

Alles nur rein fiktiv:


Sagen wir der Verkäufer hat Gewährleistung bez. Zustand oder EIgenschaften eines EFH, bj 193xx, "von Grund auf saniert" laut Maklerexpose 2007-2008, HWB von unter 90, Kp über 305k, ausgeschlossen und gewährleistet ausschliesslich folgendes:

Ich schreib die Bestimmungen nur gekürzt aber sinngemäß:

für die Entrichtung der Kanalanschlussgebühren.
dafür, dass keine über das normale Ausmaß hinausgehenden Instandhaltungsmaßnahmen oder Reparaturen nötig sind.
er die Käufer über alle für sie wesentlichen Dinge informiert hat.
korrekter Inhalt und Angaben im Expose.

Sachen wie Energieausweis wurden übergeben, Verkürz. über die Hälfte beidseitig ausgeschlossen, auch dass K den wahren Wert kennt und K das Haus bekannt ist, wurden ebenso Teil.



Sv stellt kurz nach Übergabe nun Schäden über geschätzt etwa 90k fest.(Keller und bewohnbares Nebengebäude teils nicht nur nicht trocken, sondern fast stehendes Wasser, Og (Holztramdecken) Untergrund wurde mangelhaft hergestellt.
Vk wollte nach einem Verdacht der K an den Zuständen des Kellers und der Decken, keinen SV ins Haus lassen bevor das Haus übergeben sei.Ausserdem kein Prüfbericht von Stromkasten.

Energieausweis (der erst bei Übergabe übergeben wurde ist deutlich älter als 10 Jahre und massiv inkorrekt, obwohl def. )vom K bzw dessen Exfrau damals so angegeben und unterschrieben.
fehlende oder mangelhafte Dämmungen, andere Fenster als laut EA und nicht mal die dimension der trittschalldämmung stimmt.Nicht mal die Stärke der Aussenmauern stimmt teilweise da zugebaut wurde.
Vk hat ein Baumeisterunternehmen und laut Makler das Haus "fachmännisch saniert".
Makler wusste nichts von Feuchte (bzw Nässe) im Keller oder verschwieg es.
Vk gibt bei Übergabe selbst zu einen zweiten Kanalanschluss nicht gemeldet zu haben.

Für was haften jetzt Makler und/oder Verkäufer?
Welchen Eindruck darf ein K von einem Haus haben das so beworben wird, nach aussen hin wirklich hübsch ist, aber etwas vertieft betrachtet ein einziger Mangel ist?
Und was für Fallstricke könnten auf den K warten wenn dies nicht aussergerichtlich geklärt werden kann und er wegen entweder arglistiger Täuschung (Feuchte) oder aufgrund vom Vk verweigerter Nacherfüllung klagt?
K hätte das Haus am liebsten nicht mehr.

Käufer wird in diesem fiktiven Szenario bereits anwaltlich vertreten, dreht aber am sprichwörtlichen Rad und hört gerne Meinungen zu dem Thema.

SSkM bringt ihm aber auch nicht viel.

Vielen Dank.



MG
Beiträge: 1495
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Gewährleistungsansprüche EFH KV

Beitrag von MG » 05.05.2020, 15:04

Ein Anwalt vertritt in einem FIKTIVEM Szenario? Ist das dann ein FIKTIVER Anwalt?
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 45 Gäste