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Einbruch

Verfasst: 03.05.2020, 16:04
von Emc2
Es ist mir aufgefallen das jemand zu meiner Wohnung ein Schlüssel besitzt, vor einige zeit habe ich mein Schloss gewechselt aber bei den Schlossmacher ist mir was komisches aufgefallen was er mit gesagt hat. Er meinte das er den Zylinder anpassen muss, die Länge des Zylinder. Meines Wissen ist das nicht möglich und auch wenn es so wäre gibt es auch keine Spuren am Zylinder.
Darum Glaube ich das die 20min was ich gewartet habe wurde mein Schlüssel nach kopiert.

Ich hatte bemerkt das einige Objekte bei mir zuhause verstellt sind und die Polizei war bei mir aber die haben nicht unternommen weil keine Einbruchsspuren an der Tür waren.
Ich wollte eine Anzeige die ich auch nicht bekommen habe.

Wie schaut die Situation Rechtlich auch, darf ich eine Anzeige beantragen wegen Verdachts auf Einbruch laut § 129 StGB ?

Danke.

Re: Einbruch

Verfasst: 03.05.2020, 17:07
von alles2
Wenn Du einen begründeten Verdacht hast, bist Du immer berechtigt, eine Anzeige zu erstatten. Es obliegt dann der Staatsanwaltschaft, ob es zu einer Anklage kommt oder das Verfahren eingestellt wird (darüber wirst Du mit Verweis auf einen Fortführungsantrag informiert). Du kannst darauf vertrauen, dass die jeweilige Behörde den Sachverhalt im Rahmen ihrer Möglichkeiten vollständig aufzuklären versucht. Die wird auch aufgrund Deines Sachverhalts bestimmen, welcher Straftatbestand im Rahmen der StGB konkret zutreffend wäre.

Re: Einbruch

Verfasst: 03.05.2020, 20:29
von Emc2
Danke für die schnelle Antwort.