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Aussteuer

Verfasst: 04.08.2002, 10:54
von JUSLINE
Weiß jemand ob es richtig ist, wenn die Tochter heiratet, muss der Vater eine Aussteuer bezahlen. Oder wo könnte ich darüber nachlesen?

mfg Theresa

RE: Aussteuer

Verfasst: 04.08.2002, 19:17
von DorisMihokovic
-> ABGB §§ 1220 ff.



Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höhe des Heiratsguts (= Aussteuer). Die Höhe der Aussteuer beträgt etwa 25 % bis 30 % des Jahresnettoeinkommens Ihrer Eltern. Sie können diesen Anspruch vor dem zuständigen Bezirksgericht der Beklagten geltend machen. Allerdings koennen Ihre Eltern diese Aussteuer verweigern, wenn sie einen gerechtfertigten Grund vor dem Gericht aufweisen koennen.



Weitere Auskuenfte koennen Sie beim Familienservice des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen (Telefonnummer 0800/24 02 62 gebührenfrei aus ganz Österreich von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr) oder am Amtstag bei Ihrem zustaendigen Bezirksgericht bekommen.

RE: Aussteuer

Verfasst: 04.08.2002, 20:40
von JUSLINE
Danke!