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Kostgeld?

Verfasst: 29.04.2020, 16:41
von Tho
Gibt es eine rechtliche Grundlage die ein erwachsenes Kind dazu verpflichtet Zahlungen an die Eltern oder ein Elternteil in dessen gemeinsamen Wohnung das Kind lebt zu leisten? Besonders dann wenn die Kosten fürs Essen des Kindes ohnehin bereits selbst bezahlt werden.

Vielen Dank für Antworten!

Re: Kostgeld?

Verfasst: 30.04.2020, 00:49
von alles2
Es gibt dazu keine gesetzliche Richtlinie oder Judikatur. Die braucht es auch nicht. Denn wenn das Kind selbsterhaltungsfähig ist und die Eltern nicht mehr für das Kind unterhaltspflichtig sind (in anderen Fällen stellt sich die Frage nicht), darf es nicht auf den Verbleib in der Wohnung bestehen. Dann ist es eine Sache der Vereinbarung, unter welchen Voraussetzungen die Eltern die Wohnung mit dem Kind teilen. Kommt es zu keiner Einigung, ist die Wohnung eben zu verlassen (notfalls über eine Räumungsklage).

Es wäre aber zu kurz gedacht, wenn man glaubt, dass alles paletti sei, wenn man in dem Fall nur für die Lebensmittel aufkommen sollte und dabei auf die Strom-, Wasser- oder eventuell Gas- und Heizkosten vergisst. Wer weiß, vielleicht fallen sogar zusätzlich(e) Telefon- und Internetkosten an. Oder man darf deren Auto benutzen. Wie es mit Drogerieprodukte aussieht, ist auch nicht wirklich zu entnehmen. Und die Wäsche macht sich ebenso nicht von selbst (inklusive bügeln). Nicht nur, dass dafür Waschmittel benötigt wird, so würden Elektrogeräte noch mehr in Anspruch genommen werden, die dann schneller defekt werden können. Das Kostgeld sollte sogar noch höher ausfallen, wenn das Kind jegliche hauswirtschaftliche Dienste (Putzen, Waschen und Kochen) unterlässt. Für einen selbstständigen und eigenverantwortlichen Erwachsenen sollte entweder die aktive Haushaltsbeteiligung oder eine finanzielle Aufwandsentschädigung schon drin sein.

Man bräuchte da nur vergleichen, wie sehr sich die Lebenserhaltungskosten niederschlagen würden, wenn man selbst eine Wohnung mieten müsste, und sich darüber im Klaren sein, wieviel man sich durch das "Hotel Mama" sparen würde. Abgesehen von der Miete denke ich da an die Kosten für das Mobiliar, Hausrat, Elektrogeräte, Versicherungsbeiträge und und und.

Man könnte auch bedenken, dass es für die Eltern einen Einschnitt in jeglicher Hinsicht bedeutet, je mehr Personen sich in der Wohnung aufhalten. Man hat weniger Raum zu Verfügung, um sich entsprechend entfalten zu können, und man müsste stets Rücksicht auf den Mitbewohner nehmen.

Re: Kostgeld?

Verfasst: 04.05.2020, 13:42
von Isy
Ich bin schon längere Zeit stiller Mitleser hier aber da ich zu dem Thema aus eigener Erfahrung was sagen kann tue ich das jetzt.

Der Vorschreiber hat Recht es gibt grundsätzl. keine rechtliche Grundlage es braucht ein Einvernehmen, wenn das nicht zustande kommt muss man das aber aus meiner Erfahrung difernzierter betrachten, es stellen sich einige Fragen:
Ist es nur ein Elternteil das mehr Kosten einheben will?, wie ist die Situation sind beide Elternteile Mieter oder Eigentümer in der Liegenschaft in dem das Kind wohnt (besonders wichtige Frage), ist die Einrichtung selbstfinanziert, wie ist der bauliche Zustand in der Liegenschaft. usw.

Das will ich soweit nur aus meiner persönlichen Erfahrung zu diesem Thema einwerfen, wenn der Fall so ist das beide Elternteile Eigentümer der Liegenschaft sind und mit einem Elternteil einvernehmen besteht und nur der andere Teil mehr haben will gibt es für Folgen wie Räumung ect. keine Aussicht auf Erfolg soviel kann ich definitiv sagen.