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Verkauf auf virtuellen Marktplätzen unter falschem Namen

Verfasst: 25.04.2020, 14:51
von Bauoui
Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich des Verkaufs auf virtuellen Marktplätzen wie z.B. Willhaben. Wenn ich mich dort mit einem falschen Namen registriere und etwas unter jenen Namen verkaufe, mache ich mich dadurch in irgendeiner Weise strafbar bzw. entsteht für den Käufer dadurch z.B so etwas wie ein erweitertes Rücktrittsrecht? (Insofern kein Fall von arglistig verschwiegenen Mängeln, etc. vorliegt)

Vielen Dank für die etwaigen Antworten! :mrgreen:

Re: Verkauf auf virtuellen Marktplätzen unter falschem Namen

Verfasst: 26.04.2020, 03:01
von alles2
Falsche Daten eingeben ist an sich kein Straftatbestand, sondern wird es erst, wenn man sich dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil erschleicht.

Freilich ist ein Kaufvertrag rechtlich ungültig, wenn nicht beide Vertragspartner geschäftsmündig sind. Das würde auch auf eine fiktive Person zutreffen.