Verlassenschaftsfragen

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WinBi
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Verlassenschaftsfragen

Beitrag von WinBi » 25.04.2020, 12:33

Guten Tag,
ich hätte Fragen zu einer Verlassenschaft in der ich involiert bin.
Zusammen mit einer anderen Person bin ich in einem Testamet jeweils zur Hälfte als Erbin des Vermögens eingesetzt, daneben gibt es noch ein Haus das die andere Person erbet auf diesem Haus lastet eine Hypothek bzw. grundbücherlich eingetragene Forderung einer Bank.
Der andere Erbe meint nun diese Forderung würde zwischen uns beiden aufgeteilt, da aber nur er das Haus erbt bin ich der Meinung dass er auch für diese grundbücherliche Belastung haften wird. Kann mir jemand auf diese Frage eine Antwort geben?

Die andere Frage bezieht sich ebenfalls auf diese Verlassenschaft nämlich auf die Kosten für den Notar bzw. die für das Gericht, die Frage lautet werden die Kosten für den Notar und das Gericht am Ende des Verfahrens vom vorhandenen Erbteil abgezogen oder in Rechnung gestellt?

Ich freue mich über Antworten und bedanke mich im voraus!



alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Verlassenschaftsfragen

Beitrag von alles2 » 26.04.2020, 03:56

Grundsätzlich erbt man die Schulden (Hypothek) mit. Dass die andere Person hergeht und Dich da mit reinzieht, obwohl Du als Erbin nicht testamentarisch erwähnt wirst, ist für mich unerklärlich. Hingegen hätte die andere Person die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, falls die finanzielle Belastung zu hoch ist.

Die Verfahrenskosten hängen im Wesentlichen vom Wert der Verlassenschaft ab. Wie diese bei mehreren Erben in Rechnung gestellt werden, kann ich leider auch nicht genau sagen. Kann mir gut vorstellen, dass ihr beiden jeweils eine Rechnung in derselben Höhe bekommt, wenn die Verlassenschaft in etwa zu gleichen Teilen übertragen wird. Eine Möglichkeit wäre auch, dass ein (Haupt-)Erbe die ganze Rechnung übernimmt, während der andere Erbe diesem einen anteilsmäßigen Betrag schuldig wäre.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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