Stornierung einer Buchung über Booking.com
Verfasst: 24.04.2020, 14:22
Hallo,
ich habe aktuell folgende Situation:
Im Jänner (vor Corona) buchte ich für mich und weitere 3 Personen Flüge von und nach Brüssel über die Plattform Bravofly. Dazu buchte ich über Booking.com 2 Doppelzimmer in einem Hotel in Brüssel für den Zeitraum 24.04.2020 - 27.04.2020. Der Grund war die Mitwirkung an einer Charity-Veranstaltung in Brüssel.
Durch den Ausbruch der Corona-Pandemie wurde die Veranstaltung bereits Anfang März abgesagt. Am 21.03.2020 wurden die Flüge von der Fluggesellschaft storniert. Am 31.03.2020 bekam ich eine Anfrage vom Hotel, ob wir die Reise antreten und einchecken werden, welche ich negativ beantwortete. Da ursprünglich keine Storno-Optionen verfügbar waren, die Corona-Situation es uns aber unmöglich machte nach Brüssel zu fliegen, fragte ich nach, wie es mit einer Rückerstattung aussieht.
Man hat mir aber nur folgende Option gegeben:
Innerhalb von 2 Monaten muss ich ein Ersatzdatum bekanntgeben und ggf. entstandene Mehrkosten durch Saisonverschiebung etc. aufzahlen. Ansonsten weigert sich das Hotel jegliche andere Lösungen anzunehmen. Auch meine Anfrage bei der Buchungsplattform verlief negativ.
Die Europäische Verbraucherzentrale ist derzeit leider total überfordert, hat die Hotline gecancellt und bietet zudem keine Rechtsauskunft.
Ich würde gerne, wenn möglich, eine rechtskundige Einschätzung dazu haben, wie die Chancen auf Rückerstattung des Betrages aussehen, sowie ggf. wohin ich mich in diesem Fall wenden kann. Wenn ich richtig informiert bin, greift in dem Fall regionales Recht, da es keine Pauschalreise ist. Übernimmt sowas überhaupt ein österreichischer Rechtsanwalt?
ich habe aktuell folgende Situation:
Im Jänner (vor Corona) buchte ich für mich und weitere 3 Personen Flüge von und nach Brüssel über die Plattform Bravofly. Dazu buchte ich über Booking.com 2 Doppelzimmer in einem Hotel in Brüssel für den Zeitraum 24.04.2020 - 27.04.2020. Der Grund war die Mitwirkung an einer Charity-Veranstaltung in Brüssel.
Durch den Ausbruch der Corona-Pandemie wurde die Veranstaltung bereits Anfang März abgesagt. Am 21.03.2020 wurden die Flüge von der Fluggesellschaft storniert. Am 31.03.2020 bekam ich eine Anfrage vom Hotel, ob wir die Reise antreten und einchecken werden, welche ich negativ beantwortete. Da ursprünglich keine Storno-Optionen verfügbar waren, die Corona-Situation es uns aber unmöglich machte nach Brüssel zu fliegen, fragte ich nach, wie es mit einer Rückerstattung aussieht.
Man hat mir aber nur folgende Option gegeben:
Innerhalb von 2 Monaten muss ich ein Ersatzdatum bekanntgeben und ggf. entstandene Mehrkosten durch Saisonverschiebung etc. aufzahlen. Ansonsten weigert sich das Hotel jegliche andere Lösungen anzunehmen. Auch meine Anfrage bei der Buchungsplattform verlief negativ.
Die Europäische Verbraucherzentrale ist derzeit leider total überfordert, hat die Hotline gecancellt und bietet zudem keine Rechtsauskunft.
Ich würde gerne, wenn möglich, eine rechtskundige Einschätzung dazu haben, wie die Chancen auf Rückerstattung des Betrages aussehen, sowie ggf. wohin ich mich in diesem Fall wenden kann. Wenn ich richtig informiert bin, greift in dem Fall regionales Recht, da es keine Pauschalreise ist. Übernimmt sowas überhaupt ein österreichischer Rechtsanwalt?