Guten Morgen,
Und zwar habe ich eine Frage zur Abrechnung meines Rechtsanwaltes.
Kurz zur Info:
Es ging um eine Scheidung, und ich wollte, bevor die Scheidung durch ist, ausziehen.
Mein Anwalt hat mir eine „Vereinbarung zur gesonderten Wohnungsnahme“ geschickt.
Verrechnet hat er mir die Vereinbarung unter Tarif §18 NTG, also ca~318€.
Meine Frage wäre jetzt, kann man diese Vereinbarung unter diesem Tarif abrechnen?
Das ist ja eigentlich ein einheitsformular, wo ich nur die Namen und Adressen ändern muss? Oder liege ich da falsch?
Ihr würdet mir sehr Helfen.
Ps. Ich habe nur Namen und Adresse geschwärzt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Abrechnung
Rechtsanwalt Abrechnung
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Re: Rechtsanwalt Abrechnung
Hat keiner einen guten rat, bzw Hilfe für mich?
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