Re: COVID-19-Gesetz: Zwischen Wohnsitzen reisen
Verfasst: 04.05.2020, 01:27
Ich konnte den öffentlichen Raum immer grundlos betreten (1 Meter Regel). Die anderen Absätze erlauben ein Betreten allerdings auch ohne Abstand und nicht nur alleine. § 4 regelt das Benützen des ÖPNV und hat daher mit den §§ 1 und 2 nicht viel zu tun."SOLLEN" habe ich deshalb so hervorgehoben, weil Du es irgendwie nie richtig zur Kenntnis nehmen wolltest. Natürlich konntest Du den öffentlichen Raum grundlos betreten, nur war das eben nicht gestattet. Also anscheinend dürfte bei Dir nicht angekommen sein, warum diese Verordnungen überhaupt verabschiedet wurden. Wenn man im öffentlichen Raum unter Einhaltung des Mindestabstandes eh alles tun und lassen konnte, was man wollte, dann frage ich mich, für was es dann § 1 und § 2 Abs. 1 bis 4a gibt, welche man sich dann ja hätte ersparen könnte und es nur bei § 2 Abs. 5 belassen können. Schön langsam komm ich mich echt gefrotzelt vor.
Viel Spaß mit dem nächsten 20-Zeiler. Ich antworte jetzt nicht mehr. Wenn du es mir nicht glaubst dann frag bitte beim Verordnungsgeber (Sozialministerium) nach, der wird dir das bestätigen.