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Re: COVID-19-Gesetz: Zwischen Wohnsitzen reisen

Verfasst: 04.05.2020, 01:27
von Gegengleis
"SOLLEN" habe ich deshalb so hervorgehoben, weil Du es irgendwie nie richtig zur Kenntnis nehmen wolltest. Natürlich konntest Du den öffentlichen Raum grundlos betreten, nur war das eben nicht gestattet. Also anscheinend dürfte bei Dir nicht angekommen sein, warum diese Verordnungen überhaupt verabschiedet wurden. Wenn man im öffentlichen Raum unter Einhaltung des Mindestabstandes eh alles tun und lassen konnte, was man wollte, dann frage ich mich, für was es dann § 1 und § 2 Abs. 1 bis 4a gibt, welche man sich dann ja hätte ersparen könnte und es nur bei § 2 Abs. 5 belassen können. Schön langsam komm ich mich echt gefrotzelt vor.
Ich konnte den öffentlichen Raum immer grundlos betreten (1 Meter Regel). Die anderen Absätze erlauben ein Betreten allerdings auch ohne Abstand und nicht nur alleine. § 4 regelt das Benützen des ÖPNV und hat daher mit den §§ 1 und 2 nicht viel zu tun.

Viel Spaß mit dem nächsten 20-Zeiler. Ich antworte jetzt nicht mehr. Wenn du es mir nicht glaubst dann frag bitte beim Verordnungsgeber (Sozialministerium) nach, der wird dir das bestätigen.

Re: COVID-19-Gesetz: Zwischen Wohnsitzen reisen

Verfasst: 04.05.2020, 15:51
von alles2
Ich schreibe auch nur deshalb, um aufgrund einer vermeintlichen Schludrigkeit meinerseits berichtigend einzugreifen. Wenn ich "§ 2 Abs. 1 bis 4a" schreibe, meine ich nicht etwa § 2 bis § 4a, sondern "§ 2 Abs. 1 bis § 2 Abs. 4a". Schließlich gibt es § 4a nicht.

Ich werde beim Sozialministerium sicher nicht fragen. Nicht nur, weil es sich mittlerweile erledigt hat, sondern es wäre diese Diskussion sicher nicht in den Medien und beim Fragesteller aufgekommen, wenn alles so eindeutig war und Fahrten so uneingeschränkt möglich waren, wie Du es schilderst. Und da ging es niemals um die Frage über den Sicherheitsabstand, sondern darum, welche Fahrten erlaubt und welche verboten waren.