Darf Versicherung rückwirkend abbuchen?
Darf Versicherung rückwirkend abbuchen?
Unsere Versicherung hat uns eine weitere Leistung, die wir dazu gebucht haben, mehrere Monate einfach vergessen abzurechnen. Wie wir unseren Berater darauf aufmerksam machten, hat er gemeint "keine Sorge. Ist nicht unser Problem. Wird auf Kulanz abgeschrieben". Jetzt sollen wir nächsten Monat die ganze Summe auf einmal rückwirkend zahlen. Ist nicht übermäßig viel, schmerzt aber trotzdem. Vor allem, wo wir das selbst gemeldet und zu keinem Zeitpunkt die Zahlung verweigert haben. Wie sieht es das österreichische Recht? Sie weigern sich nämlich sogar auf Ratenzahlung umzusteigen. Bei einer Versicherungstreue von über 40 Jahren ist es sehr bescheiden. Umgekehrt hätte es sicherlich mindestens Verzugszinsen gegeben.
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Re: Darf Versicherung rückwirkend abbuchen?
Wie hoch ist der Betrag?Sie weigern sich nämlich sogar auf Ratenzahlung umzusteigen.
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