Liebe Forummitglieder!
Ich habe ein paar Fragen zum Thema Grundbuch sowie Kaufvertrag, und hoffte, jemand könnte mich aufklären.
Vielleicht zuerst zur Ausgangslage: Ich würde gerne die Immobilienpreise für eine bestimmte Gegend ermitteln. Mir ist klar, dass es dafür Makler bzw. solche Unternehmen gibt, die sich mit dem Thema beschäftigen. Ich würde das allerdings gerne selbstständig machen, auch aus Spaß an der statistischen Auswertung.
Das könnte ich zwar anhand der Angebote im Internet machen, jedoch wissen wir, dass die gefragten Preise oft nicht dem tatsächlichem Verkaufspreis entsprechen. Ich suche also für eine bestimmte Liegenschaft Daten darüber, zu welchem Preis die Liegenschaft veräußert wurde.
Jetzt meine Fragen:
- Den Preis dieser Liegenschaft, nehme ich mal an, werde ich im Kaufvertrag (dessen Abfrage Jusline anbietet) finden – richtig?
- Ich brauche auch den Grundbuchauszug, um den Preis auf die Quadratur aufteilen zu können. Oder findet man diese Daten bereits im Kaufvertrag?
- Da ich viele Grundstücke abfragen möchte: Weiß jemand, ob es so etwas wie ein Abonnement oder Mengenrabatt gibt? Ich finde zumindest nichts darüber.
Vielen herzlichen Dank und alles Gute!
Juser
Frage zur Kaufvertragsabfrage
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- Registriert: 15.10.2019, 23:42
Re: Frage zur Kaufvertragsabfrage
Ja, der Preis muss im Kaufvertrag stehen, sonst wäre er nichtig (Preis gehört zu den essentialia negotii eines Kaufvertrages). Und zum Kaufvertrag kommt man über die Abfrage der Urkundensammlung.
Derartige Kosten stehen alle in der Tarifpost (Art. 1 §32 Gerichtsgebührengesetz). Alles was dort nicht steht gibt es nicht.
Ein Abonnement kann es nicht geben, denn dann würden alle Verrechnungsstellen und andere Unternehmen einfach dieses bezahlen und die Kunden dann jede Abfrage in die eigene Tasche zahlen lassen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.
Re: Frage zur Kaufvertragsabfrage
Die Gebühren (laut Gerichtsgebührengesetz) der Abfrage einer Urkunde betragen lediglich € 1,10 aber dazu kommen die Kosten des Datendienstes etc.
Es gibt aber professionelle Sammler derartiger Kaufpreisdaten, wo die Daten auch genauer bearbeitet werden, was mit erheblichem Aufwand verbunden ist, da Sie z.B. in vielen Verträgen (insbesondere bei gebrauchten Wohnungen) keine Angaben zur Größe der Wohnung und zu deren Zustand finden, wodurch die Preise ohne weitere Erhebungen relativ wenig Aussagekraft haben.
Es gibt aber professionelle Sammler derartiger Kaufpreisdaten, wo die Daten auch genauer bearbeitet werden, was mit erheblichem Aufwand verbunden ist, da Sie z.B. in vielen Verträgen (insbesondere bei gebrauchten Wohnungen) keine Angaben zur Größe der Wohnung und zu deren Zustand finden, wodurch die Preise ohne weitere Erhebungen relativ wenig Aussagekraft haben.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Frage zur Kaufvertragsabfrage
Hallo miteinander,
Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt für eure Rückmeldungen bedanke – die letzten Wochen waren stressig, und ich komme erst jetzt dazu, mich wieder mit dem Thema zu beschäftigen.
Insofern erst einmal danke für eure Antworten!
Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt für eure Rückmeldungen bedanke – die letzten Wochen waren stressig, und ich komme erst jetzt dazu, mich wieder mit dem Thema zu beschäftigen.
Insofern erst einmal danke für eure Antworten!
Gibt es denn einen Ort oder einen Dienst, wo ich die Urkunde direkt zu diesem Preis von € 1,10 abfragen kann, z.B. bei einem Gerichtsdienst, oder etwas Ähnlichem? Ich sehe hier nur private Dienste: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/Seite.600340.html
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Re: Frage zur Kaufvertragsabfrage
Auszug.at ist die offizielle Verrechnungsstelle der Republik.Juser hat geschrieben: ↑04.05.2020, 18:55Gibt es denn einen Ort oder einen Dienst, wo ich die Urkunde direkt zu diesem Preis von € 1,10 abfragen kann, z.B. bei einem Gerichtsdienst, oder etwas Ähnlichem? Ich sehe hier nur private Dienste: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/Seite.600340.html
https://auszug.at/grundbuch-informationen
Der Preis einer Urkundenabfrage ist hier € 1,10 laut Gerichtsgebührengesetz, allerdings netto zzgl. Mwst.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.
Re: Frage zur Kaufvertragsabfrage
Alles klar, dann werden ich es wohl dort probieren! Vielen herzlichen Dank.mastercrash hat geschrieben: ↑04.05.2020, 22:19Auszug.at ist die offizielle Verrechnungsstelle der Republik.Juser hat geschrieben: ↑04.05.2020, 18:55Gibt es denn einen Ort oder einen Dienst, wo ich die Urkunde direkt zu diesem Preis von € 1,10 abfragen kann, z.B. bei einem Gerichtsdienst, oder etwas Ähnlichem? Ich sehe hier nur private Dienste: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/Seite.600340.html
https://auszug.at/grundbuch-informationen
Der Preis einer Urkundenabfrage ist hier € 1,10 laut Gerichtsgebührengesetz, allerdings netto zzgl. Mwst.
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