Liebe Forum-Mitglieder!
Gemäß § 1 Abs 2 Z 5 MRG fallen Mietgegenstände mit nur 2 Wohnungen nicht in den Anwendungsbereich des MRG.
Abs 4 Z 3 besagt, dass Wohnungseigentums-Objekte in den Teilanwendungsbereich fallen.
Kommt das MRG zur Anwendung bei einem Wohnungseigentums-Objekt mit nur zwei Wohnungen ?
Meine Vermutung ist, dass in diesem Fall das MRG nicht anzuwenden ist. Wichtig wäre mir jedoch eine Entscheidung, ein Kommentar, etc, in dem dies ausdrücklich so steht.
Vielen Dank im Voraus, und liebe Grüße!
Eigentumswohnung in Gebäude mit nur 2 Wohnungen
Re: Eigentumswohnung in Gebäude mit nur 2 Wohnungen
Man beginnt das Gesetz von vorne zu lesen. Wenn im ersten § steht, worauf es (überhaupt) NICHT anzuwenden ist, dann en det schon dort die Befassung mit dem Gesetz und ich muss nicht das Gesetz noch weiter durchlesen, ob nicht später doch noch etwas kommt.
Auch Häuser mit zB (nicht mehr als) 2 Eigentumswohnungen unterliegen NICHT dem MRG.
Auch Häuser mit zB (nicht mehr als) 2 Eigentumswohnungen unterliegen NICHT dem MRG.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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