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Baubewilligung, Auflage

Verfasst: 18.03.2020, 20:36
von bernhard bartl
Hallo
In meiner Baubewilligung steht vollgende Auflage:

Vor Durchführung der Bauarbeiten ist mit den Verfügungsberechtigten von Leitungen sowie von Einbauten das Einvernehmen herzustellen.

Was heißt das?

Wer/was sind Verfügungsberechtigten von Leitungen?

Was heißt Einvernehmen herzustellen? Muss ich da "betteln" gehen das die mir das Bauen erlauben?

Danke für die Info.

Lg

Re: Baubewilligung, Auflage

Verfasst: 18.03.2020, 22:46
von alles2
Ist schwer zu beurteilen, ob das jetzt explizit für Dich gilt oder es sich um einen formellen Standardspruch handelt.
Der Verfügungsberechtigte ist der Grundstückseigentümer der jeweiligen Leitungen.
Wenn das nur Du bist, würde ich meinen, dass Du nichts weiter unternehmen musst.

Re: Baubewilligung, Auflage

Verfasst: 19.03.2020, 07:21
von bernhard bartl
Hallo
Danke für die Antwort.

Also der Grundstückseigentümer bin ich.

Durch den Grund geht allerdings eine Telekom Leitung, eine Stromleitung und eine (wasserrechtlich genehmigte) Wasserleitung.
Sind das Leitungsberechtigte?

Lg

Re: Baubewilligung, Auflage

Verfasst: 19.03.2020, 12:04
von alles2
Verstehe...ja, wenn die Leitungen nicht dem Grundstückseigentümer gehören und Du die "Besitzer" der Leitungen kennst, bist Du klarerweise auf der sicheren Seite, wenn Du zumindest schriftlich (per Mail o.ä.) deren Segen für Dein Vorhaben einholst.

Kenne den allgemein gültigen Weg nicht bzw. wie und ob das gesetzlich festgelegt ist. Oft gibt es seitens der Gemeinden nur eigene Verordnungen oder Empfehlungen oder gar keine Vorgaben...