Baubewilligung, Auflage
Verfasst: 18.03.2020, 20:36
Hallo
In meiner Baubewilligung steht vollgende Auflage:
Vor Durchführung der Bauarbeiten ist mit den Verfügungsberechtigten von Leitungen sowie von Einbauten das Einvernehmen herzustellen.
Was heißt das?
Wer/was sind Verfügungsberechtigten von Leitungen?
Was heißt Einvernehmen herzustellen? Muss ich da "betteln" gehen das die mir das Bauen erlauben?
Danke für die Info.
Lg
In meiner Baubewilligung steht vollgende Auflage:
Vor Durchführung der Bauarbeiten ist mit den Verfügungsberechtigten von Leitungen sowie von Einbauten das Einvernehmen herzustellen.
Was heißt das?
Wer/was sind Verfügungsberechtigten von Leitungen?
Was heißt Einvernehmen herzustellen? Muss ich da "betteln" gehen das die mir das Bauen erlauben?
Danke für die Info.
Lg