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Anfechtung

Verfasst: 18.03.2020, 16:04
von Iw48
Nachdem die Art und Weise des Zustandekommens einer Eigentümerversammlung beim Bezirksgericht nun vor Gericht gelang frage ich mich ob dass auch den Inhalt betrifft. Meiner Meinung nach ja. Der Mehrheitseigentümer möchte Sanierung in überzogener Höhe durchführen, hat bei der Eigentümerversammlung nichts darüber gesagt was und in welcher Höhe er durchführen will. Nun schickt er eine Irrsinnige Rechnung bezüglich einer Sondervorschreibung. Meiner Meinung nach müsste er den Gerichtstermin beim Bezirksgericht erst abwarten bevor er was machen kann.